0 % Mehrwertsteuer auf Solaranlagen erklärt
Seit dem 1. Januar 2023 gilt für Photovoltaikanlagen ein Steuersatz von 0 % statt der üblichen 19 %. Hier erklären wir, was genau dahintersteckt, wer profitiert und wo es Grenzen gibt.
Was bedeutet der Nullsteuersatz konkret?
Nach § 12 Abs. 3 UStG fällt auf die Lieferung, Installation und wesentliche Komponenten einer Photovoltaikanlage keine Mehrwertsteuer mehr an. Das betrifft nicht nur die Solarmodule selbst, sondern auch:
Wechselrichter
Montagesysteme
Batteriespeicher
Notwendige Verkabelung und Zubehör
Wichtig zu verstehen: Es handelt sich nicht um eine Rückerstattung oder Förderung, auf die man sich bewerben muss. Die Steuer wird schlicht gar nicht erst berechnet – auf deiner Rechnung steht direkt 0 % Umsatzsteuer, der Nettopreis ist gleichzeitig dein Endpreis.
Wer profitiert davon?
Die Regelung greift, wenn die Anlage auf oder in unmittelbarer Nähe eines Wohngebäudes installiert wird und eine Leistung von bis zu 30 kWp hat. Für die allermeisten Einfamilienhäuser ist das ohnehin der Fall – eine typische Hausdachanlage bewegt sich meist zwischen 5 und 15 kWp.
Bei Mehrfamilienhäusern gilt die 30-kWp-Grenze pro Wohneinheit, wodurch auch größere Gebäude profitieren können. Auch Anlagen auf öffentlichen oder gemeinnützigen Gebäuden – etwa Schulen oder Vereinsheimen – sind eingeschlossen.
Für Anlagen bis 30 kWp gilt zusätzlich eine Vereinfachung: Es wird automatisch unterstellt, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, ohne dass du das gegenüber dem Finanzamt extra nachweisen musst.
Was bedeutet das in echtem Geld?
Bei einer Solaranlage mit Speicher für beispielsweise 20.000 € netto hättest du früher zusätzlich rund 3.800 € Mehrwertsteuer gezahlt. Mit dem Nullsteuersatz entfällt dieser Betrag komplett – der Nettopreis bleibt der Endpreis. Je nach Anlagengröße und Ausstattung ergeben sich daraus mehrere tausend Euro Ersparnis gegenüber der früheren Besteuerung.
Worauf du achten solltest
Mietmodelle sind ausgenommen. Wenn du eine Solaranlage least oder mietest statt sie zu kaufen, findet kein Eigentumsübergang statt – der Nullsteuersatz gilt dann nicht. Das ist einer der Gründe, warum Kaufmodelle finanziell oft im Vorteil sind.
Wallbox und Wärmepumpe sind ausgenommen. Auch wenn sie sinnvoll mit deiner Solaranlage zusammenarbeiten: Beide gelten laut Finanzverwaltung als eigenständige „Stromverbraucher" und nicht als wesentliche Komponente der PV-Anlage selbst. Für Wallbox und Wärmepumpe fallen daher weiterhin die regulären 19 % Mehrwertsteuer an – nur Module, Wechselrichter und Speicher profitieren vom Nullsteuersatz.
Wartung zählt nicht dazu. Spätere Wartungsverträge oder Reparaturen außerhalb der ursprünglichen Installation werden weiterhin mit dem regulären Steuersatz abgerechnet.
Achte auf die Rechnung. Stellt dir ein Anbieter trotz erfüllter Voraussetzungen Mehrwertsteuer in Rechnung, ist das schlicht falsch – das solltest du ansprechen.
Lässt sich das mit anderen Vorteilen kombinieren?
Ja. Der Nullsteuersatz schließt weder die Einspeisevergütung noch eine KfW-Finanzierung aus. Auch die Einkommensteuerbefreiung für kleine Anlagen bis 30 kWp bleibt davon unberührt. In der Praxis heißt das: günstigerer Kaufpreis, laufende Vergütung für eingespeisten Strom, und bei Bedarf eine zinsgünstige Finanzierung – alles gleichzeitig möglich.
Fazit
Seit dem 1. Januar 2023 gilt der Nullsteuersatz für die meisten privaten Solaranlagen. Für die meisten Hausdachanlagen greift er automatisch, ohne zusätzlichen Aufwand. Trotzdem lohnt sich vor dem Kauf ein Blick auf die Rechnung – und auf die Frage, ob die Anlage tatsächlich gekauft oder nur gemietet wird.
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