Wer eine Photovoltaikanlage in Bielefeld plant, beschäftigt sich meistens zuerst mit Dachfläche, Modulen, Stromspeicher und Wirtschaftlichkeit.
Der Netzbetreiber kommt oft erst später ins Spiel.
Dabei ist genau dieser Teil wichtig, weil eine Photovoltaikanlage nicht einfach nur montiert und anschließend eingeschaltet wird. Sie muss technisch korrekt an das Stromnetz angebunden, angemeldet und nach der Inbetriebnahme vollständig dokumentiert werden.
In Bielefeld ist dafür die Bielefelder Netz GmbH zuständig.
Sie betreibt das Stromversorgungsnetz für das Konzessionsgebiet der Stadt Bielefeld und außerdem für Werther (Westf.).
Muss jede Photovoltaikanlage bei Bielefelder Netz angemeldet werden?
Eine klassische Photovoltaikanlage auf einem Wohnhaus muss beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden.
Bei Bielefelder Netz erfolgt die Anmeldung über den sogenannten Kundenmarktplatz.
Der Ablauf umfasst mehrere Schritte:
Netzverträglichkeitsprüfung, sofern erforderlich,
Einspeisezusage,
eigentliche Anmeldung,
Inbetriebsetzung,
Registrierung im Marktstammdatenregister
und anschließend die Abwicklung der Einspeisevergütung.
Für Eigentümer bedeutet das nicht, dass sie jeden einzelnen technischen Schritt selbst durchführen müssen.
Ein wesentlicher Teil wird durch den beauftragten Installateur abgewickelt.
Wann ist eine Netzverträglichkeitsprüfung erforderlich?
Hier gibt es einen wichtigen Unterschied zu anderen Netzbetreibern.
Bielefelder Netz schreibt aktuell:
Für Anlagen unter 30 kWp ist keine Netzverträglichkeitsprüfung erforderlich.
Für Anlagen über 30 kWp muss vor der Inbetriebnahme eine Netzverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden.
Dabei wird geprüft, an welchem Punkt die geplante Anlage technisch und wirtschaftlich sinnvoll an das bestehende Netz angeschlossen werden kann.
Für die meisten Einfamilienhäuser in Bielefeld ist diese Grenze angenehm.
Viele private Anlagen liegen deutlich unter 30 kWp.
Das bedeutet aber nicht, dass keine Anmeldung nötig wäre.
Es entfällt lediglich die vorgelagerte Netzverträglichkeitsprüfung.
Warum sollte man eine Photovoltaikanlage nicht künstlich unter 30 kWp halten?
Weil die Netzgrenze nicht die Anlagenplanung bestimmen sollte.
Angenommen, ein Gebäude bietet Platz für 32 oder 35 kWp.
Im Haus gibt es hohen Stromverbrauch, vielleicht eine Wärmepumpe, ein Elektroauto oder gewerbliche Nutzung.
Dann wäre es aus unserer Sicht falsch, geeignete Dachfläche dauerhaft ungenutzt zu lassen, nur um eine Netzverträglichkeitsprüfung zu vermeiden.
Die sinnvollere Reihenfolge lautet:
Zuerst prüfen, welche Anlagengröße zum Gebäude und zum Verbrauch passt.
Danach den dafür erforderlichen Netzprozess durchführen.
Nicht umgekehrt.
Mehr zur grundsätzlichen Anlagenplanung findest du auf unserer Seite Photovoltaik.
Wie läuft die Anmeldung bei Bielefelder Netz ab?
Bielefelder Netz beschreibt den Prozess in mehreren klaren Schritten.
1. Netzverträglichkeitsprüfung
Bei entsprechend großen Anlagen wird zunächst geprüft, wo die Anlage an das Netz angeschlossen werden kann.
Erst nach dieser Prüfung lässt sich verbindlich sagen, welcher Netzverknüpfungspunkt genutzt wird.
2. Einspeisezusage
Nach Abschluss der Prüfung erhalten Anlagenbetreiber und Installateur die Informationen zum Netzanschlusspunkt und zu den technischen Vorgaben.
3. Anmeldung
Die eigentliche Anmeldung wird durch den Installateur über den Kundenmarktplatz eingereicht.
Dafür können unter anderem erforderlich sein:
Lageplan,
einpoliger Übersichtsschaltplan,
Messkonzept
und gegebenenfalls Angaben zum Einspeisemanagement.
Nach erfolgreicher Bearbeitung erhalten Anlagenbetreiber und Installateur eine Anmeldebestätigung.
4. Inbetriebsetzung
Nach der Installation führt der Installateur die Inbetriebnahme durch und übermittelt das Inbetriebsetzungsprotokoll.
Anschließend prüft Bielefelder Netz, ob ein Zählerwechsel notwendig ist.
5. Marktstammdatenregister
Nach der Inbetriebnahme muss die Anlage zusätzlich im Marktstammdatenregister registriert werden.
6. Einspeisevergütung
Nach erfolgreicher Abwicklung richtet Bielefelder Netz die entsprechenden Unterlagen für die Einspeisung ein.
Wer übernimmt die Anmeldung?
Die technische Anmeldung wird durch den Installateur angestoßen.
Das ist wichtig, weil dafür technische Unterlagen benötigt werden, die ein normaler Anlagenbetreiber in der Regel nicht selbst erstellt.
Bielefelder Netz nennt ausdrücklich den Installateur als die Person beziehungsweise den Betrieb, der die Anmeldung über den Kundenmarktplatz einreicht.
Für Kunden ist deshalb vor allem eine Frage wichtig:
Wer übernimmt bei meinem Projekt die vollständige Netzanmeldung?
Das sollte idealerweise bereits im Angebot klar geregelt sein.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bielefelder Netz nennt unter anderem folgende Unterlagen:
Lageplan,
einpoliger Übersichtsschaltplan,
Messkonzept
und je nach Anlage Unterlagen zum Einspeisemanagement.
Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, hängt von der Größe und Ausführung der Anlage ab.
Ein typisches Einfamilienhaus benötigt natürlich ein anderes technisches Konzept als eine große gewerbliche Dachanlage.
Genau deshalb sollte die Anmeldung durch einen Fachbetrieb erfolgen, der die Anlage kennt und die technischen Anforderungen berücksichtigt.
Was passiert beim Zähler?
Nach der Inbetriebsetzungsanzeige prüft Bielefelder Netz, ob der vorhandene Zähler weiterverwendet werden kann oder ein Wechsel notwendig ist.
Bei einer Photovoltaikanlage wird in der Regel ein Zähler benötigt, der sowohl Strombezug als auch Einspeisung korrekt erfassen kann.
Bielefelder Netz weist ausdrücklich darauf hin, dass überschüssiger Strom erst dann in das öffentliche Netz eingespeist werden darf, wenn der dafür erforderliche Zweirichtungszähler vorhanden ist.
Das Thema sollte deshalb nicht erst nach der Montage auftauchen.
Gerade bei älteren Gebäuden kann der Zählerschrank zusätzlichen Aufwand verursachen.
Warum der Zählerschrank früh geprüft werden sollte
Photovoltaik endet elektrisch nicht auf dem Dach.
Der Zählerschrank ist ein zentraler Teil des Projekts.
Ein älterer Zählerschrank kann:
technisch ausreichend sein,
angepasst werden müssen
oder im Einzelfall umfangreicher erneuert werden.
Das lässt sich nicht pauschal anhand des Baujahres sagen.
Deshalb ist es sinnvoll, die vorhandene elektrische Situation möglichst früh zu prüfen.
Sonst kann ein vermeintlich günstiges PV-Angebot später durch zusätzliche Elektroarbeiten deutlich teurer werden.
Welche Messkonzepte gibt es bei Bielefelder Netz?
Bielefelder Netz stellt mehrere standardisierte Messkonzepte zur Verfügung.
Dazu gehören unter anderem:
Volleinspeisung,
Überschusseinspeisung,
Selbstverbrauch,
Kaskadenschaltung,
Erzeugungsanlage mit Haushalt und steuerbarer Verbrauchseinrichtung
sowie Mieterstrommodelle.
Für ein normales Einfamilienhaus wird häufig Überschusseinspeisung genutzt.
Das bedeutet:
Der Solarstrom wird zunächst im Haus verbraucht.
Nur der Überschuss wird ins öffentliche Netz eingespeist.
Welche Lösung sinnvoll ist, hängt aber vom konkreten Projekt ab.
Was ist mit einem Stromspeicher?
Ein Batteriespeicher sollte nicht erst nachträglich in die Planung aufgenommen werden.
Er beeinflusst:
Systemarchitektur,
Wechselrichter,
Messkonzept,
Ersatzstromfunktion
und gegebenenfalls auch die steuerbare Netznutzung.
Wenn der Speicher Strom aus dem öffentlichen Netz beziehen kann, können außerdem die Regeln des § 14a EnWG relevant werden.
Bielefelder Netz zählt Batteriespeicher, die Energie aus dem Netz beziehen, ausdrücklich zu den steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, sofern ihre elektrische Leistung über 4,2 kW liegt.
Wärmepumpe und Wallbox bei Bielefelder Netz
Gerade bei modernen Energiesystemen wird die Photovoltaikanlage häufig mit weiteren Verbrauchern kombiniert.
Typische Beispiele:
Wärmepumpe,
Wallbox,
Stromspeicher,
Klimaanlage.
Für neue steuerbare Verbrauchseinrichtungen über 4,2 kW gelten seit 2024 die neuen Regelungen nach § 14a EnWG.
Bielefelder Netz nennt ausdrücklich:
nicht öffentlich zugängliche Wallboxen,
Wärmepumpen inklusive Heizstab,
Anlagen zur Raumkühlung
und Stromspeicher mit Netzbezug.
Das ist ein wichtiger Grund, warum Photovoltaik, Wärmepumpe und Wallbox nicht vollständig getrennt voneinander geplant werden sollten.
Kann Bielefelder Netz die Wärmepumpe einfach abschalten?
Nein.
Die Regelung nach § 14a erlaubt bei einer akuten Netzüberlastung eine zeitweise Reduzierung des netzwirksamen Strombezugs.
Eine Mindestleistung muss aber weiterhin zur Verfügung stehen.
Der normale Haushaltsverbrauch wird nicht eingeschränkt.
Bielefelder Netz beschreibt ausdrücklich, dass beispielsweise Wärmepumpen weiter betrieben und Elektroautos weiter geladen werden können.
Gerade bei mehreren steuerbaren Geräten kann ein Energiemanagementsystem sinnvoll werden.
Warum ein Energiemanagementsystem interessant ist
Bielefelder Netz unterscheidet bei steuerbaren Verbrauchseinrichtungen zwischen direkter Ansteuerung und der Steuerung über ein Energiemanagementsystem.
Ein EMS kann besonders sinnvoll sein, wenn mehrere steuerbare Verbraucher hinter einem Netzanschluss vorhanden sind.
Zum Beispiel:
Wärmepumpe,
Wallbox,
Batteriespeicher.
Das Energiemanagement verteilt dann die verfügbare Leistung innerhalb des Hauses.
Bielefelder Netz weist außerdem darauf hin, dass eigener Solarstrom berücksichtigt werden kann.
Wenn eine Wallbox beispielsweise Strom direkt aus der eigenen PV-Anlage erhält, zählt dieser Strom nicht in gleicher Weise als Netzbezug.
Genau deshalb wird bei modernen Häusern die Software zunehmend wichtiger.
Muss die Photovoltaikanlage auch ins Marktstammdatenregister?
Ja.
Die Anmeldung bei Bielefelder Netz ersetzt nicht die Registrierung bei der Bundesnetzagentur.
Eine neue Photovoltaikanlage muss grundsätzlich innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister eingetragen werden.
Bielefelder Netz weist selbst ausdrücklich auf diesen Schritt hin.
Was passiert danach mit der Einspeisevergütung?
Nach erfolgreicher Abwicklung richtet Bielefelder Netz die Einspeisung beziehungsweise Vergütung ein.
Die Auszahlung erfolgt laut Netzbetreiber im monatlichen Abschlagsverfahren.
Die konkrete Höhe der Einspeisevergütung wird allerdings nicht vom Netzbetreiber frei festgelegt.
Sie richtet sich nach den gesetzlichen EEG-Regelungen.
Was gilt für Balkonkraftwerke?
Für steckerfertige Photovoltaikanlagen gelten vereinfachte Regeln.
Bielefelder Netz schreibt aktuell:
Steckerfertige PV-Anlagen mit bis zu 800 Watt Wechselrichterleistung müssen nur im Marktstammdatenregister registriert werden.
Die Daten werden anschließend automatisch an den zuständigen Netzbetreiber weitergeleitet.
Falls der vorhandene Zähler nicht geeignet ist, kümmert sich Bielefelder Netz um den erforderlichen Zählerwechsel.
Fazit: Die Netzanmeldung gehört zur Anlagenplanung
Für die meisten privaten Photovoltaikanlagen in Bielefeld ist der Anmeldeprozess gut planbar.
Anlagen unter 30 kWp benötigen nach den aktuellen Angaben von Bielefelder Netz keine Netzverträglichkeitsprüfung.
Die Anlage muss trotzdem vollständig angemeldet und technisch korrekt in Betrieb genommen werden.
Der Installateur reicht die notwendigen Unterlagen ein.
Nach der Montage folgt die Inbetriebsetzung.
Danach wird geprüft, ob ein Zählerwechsel notwendig ist.
Und zusätzlich muss die Photovoltaikanlage im Marktstammdatenregister registriert werden.
Wichtig ist deshalb nicht, dass Eigentümer selbst jedes Formular kennen.
Wichtig ist, dass der Ablauf von Anfang an geklärt ist.
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Mehr zur Planung vor Ort findest du unter Photovoltaik in Bielefeld.