PIONIERKRAFT im Mehrfamilienhaus: PV-Strom an Mieter weitergeben
Wer eine Photovoltaikanlage auf einem Zwei- oder Mehrfamilienhaus installiert, steht schnell vor einer Frage:
Wie können nicht nur die Eigentümer, sondern auch die Mieter den Solarstrom vom eigenen Dach nutzen?
Bei einem Einfamilienhaus ist die Sache vergleichsweise einfach. Die Photovoltaikanlage erzeugt Strom, der Haushalt nutzt ihn selbst, ein Stromspeicher kann Überschüsse aufnehmen und der Rest wird ins öffentliche Netz eingespeist.
In einem Mehrfamilienhaus gibt es dagegen mehrere Stromzähler, unterschiedliche Haushalte und normalerweise auch unterschiedliche Stromlieferverträge.
Gerade bei kleineren Gebäuden entsteht deshalb häufig ein typischer Fall:
Der Eigentümer wohnt im Erdgeschoss.
Im Obergeschoss lebt ein Mieter.
Auf dem Dach befindet sich eine Photovoltaikanlage.
Der Eigentümer möchte den überschüssigen Solarstrom nicht nur einspeisen, sondern auch dem Mieter zur Verfügung stellen.
Eine technische Lösung für genau solche Gebäude bietet PIONIERKRAFT.
Wichtig ist allerdings: Das PIONIERKRAFT-System funktioniert nicht genauso wie klassischer Mieterstrom. PIONIERKRAFT bezeichnet das eigene Modell als Ergänzungsstromversorgung. Die angeschlossenen Wohnungen beziehen einen Teil ihres Stroms direkt aus der Photovoltaikanlage und behalten für den restlichen Stromverbrauch ihren bisherigen beziehungsweise frei gewählten Stromlieferanten.
Was ist PIONIERKRAFT?
PIONIERKRAFT entwickelt eine Kombination aus Hardware und Software, mit der Solarstrom innerhalb eines Mehrfamilienhauses an weitere Wohneinheiten verteilt und abgerechnet werden kann.
Das System richtet sich insbesondere an kleinere Mehrfamilienhäuser und Gebäude, bei denen Eigentümer selbst erzeugten Solarstrom mit anderen Bewohnern teilen möchten.
Nach Angaben des Herstellers können mit der aktuellen Generation des Systems bis zu 20 Wohneinheiten eingebunden werden. Für jede versorgte Wohneinheit wird ein eigenes PIONIERKRAFTwerk 3.0 eingesetzt. Eine zentrale Kommunikationseinheit – der sogenannte PIONIERKRAFTlink – koordiniert die Energieverteilung.
Damit ist die Lösung gerade für Gebäude interessant, die für klassische große Mieterstrommodelle häufig vergleichsweise klein sind.
Zum Beispiel:
Zweifamilienhaus
Dreifamilienhaus
kleines Mehrfamilienhaus
Wohnungseigentümergemeinschaft
Gebäude mit Eigentümerwohnung und vermieteten Einheiten
Das typische Beispiel: Eigentümer unten, Mieter oben
Nehmen wir ein Zweifamilienhaus.
Im Erdgeschoss wohnen die Eigentümer selbst.
Die Wohnung im Obergeschoss ist vermietet.
Auf dem Dach befindet sich eine Photovoltaikanlage.
Am Mittag produziert die Anlage mehr Strom, als die Eigentümer selbst benötigen.
Ohne weitere Lösung würde dieser überschüssige Solarstrom normalerweise in das öffentliche Netz eingespeist.
Mit einem System zur gebäudeinternen Stromweitergabe kann ein Teil davon stattdessen von der Mietwohnung genutzt werden.
Damit entsteht für den Eigentümer die Möglichkeit, seinen Solarstrom nicht nur selbst zu verbrauchen oder einzuspeisen.
Und der Mieter kann einen Teil seines Strombedarfs mit Solarstrom aus dem eigenen Gebäude decken.
Die grundsätzlichen Möglichkeiten, Solarstrom an Bewohner weiterzugeben, erklären wir auch in unserem Ratgeber PV-Strom an Mieter verkaufen.
Wie funktioniert das PIONIERKRAFT-System?
Das PIONIERKRAFTwerk ermittelt, wie viel überschüssiger Solarstrom aktuell verfügbar ist und wie hoch der Strombedarf der angeschlossenen Wohnung ist.
Anschließend wird Solarstrom bedarfsgerecht an diese Wohneinheit weitergegeben.
PIONIERKRAFT beschreibt das Prinzip als Direktleitung beziehungsweise „behind the meter“. Der übrige Strombedarf der Wohnung wird weiterhin über den normalen Stromanschluss vom Energieversorger des Mieters gedeckt.
Vereinfacht bedeutet das:
Die Photovoltaikanlage produziert Strom.
↓
Der Eigentümer beziehungsweise das Gebäude nutzt einen Teil selbst.
↓
Überschüssiger Solarstrom wird einer teilnehmenden Wohnung zur Verfügung gestellt.
↓
Reicht der Solarstrom nicht aus, bezieht die Wohnung automatisch den übrigen Strom vom bisherigen Energieversorger.
Der Mieter muss also nicht darauf hoffen, dass gerade die Sonne scheint.
Sein normaler Netzstromvertrag bleibt für den Restbedarf bestehen.
Muss der Mieter seinen Stromanbieter wechseln?
Nach dem von PIONIERKRAFT beschriebenen Modell: nein.
Die Bewohner behalten ihren eigenen Stromliefervertrag.
Der Solarstrom aus dem Gebäude ergänzt lediglich diesen Netzstrombezug. PIONIERKRAFT spricht deshalb von einer Ergänzungsstromversorgung und nicht von einer vollständigen Stromversorgung durch den Vermieter.
Das ist einer der größten Unterschiede zum klassischen Mieterstrommodell.
Für einen Mieter kann das beispielsweise so aussehen:
Jahresverbrauch: 3.000 kWh
Davon kommen beispielsweise:
800 kWh aus der Photovoltaikanlage des Hauses
und
2.200 kWh weiterhin vom selbst gewählten Stromanbieter.
Die tatsächlichen Werte hängen natürlich von PV-Anlage, Verbrauch und Nutzung ab.
Was passiert nachts oder im Winter?
Dann greift weiterhin der normale Stromliefervertrag der jeweiligen Wohnung.
Das ist ein wichtiger Vorteil des Ergänzungsstromprinzips.
Der Eigentümer muss nicht versuchen, den Mieter rund um die Uhr vollständig mit Strom zu versorgen.
Produziert die PV-Anlage nichts, kommt der Strom vollständig vom normalen Energieversorger.
Produziert sie wenig, wird nur dieser verfügbare Anteil ergänzt.
Produziert sie viel, kann entsprechend mehr Solarstrom innerhalb des Gebäudes genutzt werden.
Ist PIONIERKRAFT klassischer Mieterstrom?
Nicht im klassischen Sinn.
Beim klassischen Mieterstrom übernimmt der Mieterstromanbieter grundsätzlich die vollständige Versorgung des teilnehmenden Mieters – einschließlich des zusätzlichen Stroms, der benötigt wird, wenn die Photovoltaikanlage nicht genug produziert.
Das PIONIERKRAFT-System verfolgt ein anderes Prinzip.
PIONIERKRAFT beschreibt den Betreiber als Ergänzungsstromlieferanten. Die vollständige Reststromversorgung bleibt beim frei gewählten Energieversorger der jeweiligen Wohnung.
Gerade deshalb sollte sprachlich sauber unterschieden werden zwischen:
klassischem Mieterstrom,
gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung
und
technischen Ergänzungsstromlösungen wie PIONIERKRAFT.
Die konkrete energierechtliche, steuerliche und vertragliche Gestaltung sollte bei jedem Projekt individuell geprüft werden.
Was ist der Unterschied zur gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung?
Mit der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung nach § 42b EnWG gibt es inzwischen ein gesetzliches Modell, mit dem Solarstrom innerhalb eines Gebäudes an mehrere Bewohner verteilt werden kann.
Auch dort bleibt die freie Wahl des Stromlieferanten für den Reststrom grundsätzlich erhalten.
Allerdings erfolgt die Stromzuordnung über viertelstündliche Messwerte und einen vereinbarten Aufteilungsschlüssel.
Das PIONIERKRAFT-System arbeitet dagegen mit eigener Hardware und einer physischen Direktleitung beziehungsweise einer ergänzenden Stromweitergabe hinter den bestehenden Zählern.
Beide Ansätze verfolgen also ein ähnliches Ziel:
Mehr des lokal erzeugten Solarstroms soll im Gebäude bleiben.
Technisch und abrechnungstechnisch funktionieren sie jedoch unterschiedlich.
Muss der bestehende Stromzähler des Mieters ausgebaut werden?
Nach Angaben von PIONIERKRAFT sind keine grundlegenden Umbauten der bestehenden Zählerinfrastruktur erforderlich.
Die Bewohner behalten ihren bisherigen Stromzähler und ihren normalen Energieversorger.
Das PIONIERKRAFTwerk wird zusätzlich in die elektrische Infrastruktur integriert und enthält eigene Messtechnik für die weitergegebene Solarenergie.
Gerade bei Bestandsgebäuden kann das interessant sein, weil keine komplett neue zentrale Mieterstrom-Messstruktur aufgebaut werden muss.
Trotzdem muss vor jeder Installation geprüft werden, ob im konkreten Zählerschrank ausreichend Platz vorhanden ist und wie die elektrische Anlage aufgebaut ist.
Braucht jede Wohnung ein eigenes PIONIERKRAFTwerk?
Ja.
Nach Angaben des Herstellers wird für jede Wohneinheit, die Solarstrom erhalten soll, ein eigenes PIONIERKRAFTwerk 3.0 benötigt.
Bei einem Zweifamilienhaus, in dem nur die obere Mietwohnung Solarstrom erhalten soll, wäre entsprechend ein Gerät erforderlich.
Bei einem Mehrfamilienhaus mit fünf teilnehmenden Mietwohnungen wären fünf Geräte notwendig.
Das sollte bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung unbedingt berücksichtigt werden.
Denn je mehr Wohnungen eingebunden werden sollen, desto höher wird auch der technische Aufwand.
Für wie viele Wohnungen eignet sich PIONIERKRAFT?
Die aktuelle Generation PIONIERKRAFTwerk 3.0 kann nach Herstellerangaben in Systemen mit bis zu 20 versorgten Wohneinheiten eingesetzt werden.
Damit liegt der Schwerpunkt klar bei kleinen und mittleren Mehrfamilienhäusern.
Gerade dort besteht häufig das Problem, dass klassischer Mieterstrom für nur zwei oder drei Wohnungen administrativ vergleichsweise aufwendig sein kann.
PIONIERKRAFT versucht genau diese Lücke mit einem technisch einfacheren Ergänzungsmodell zu schließen.
Wie wird der Strom gemessen?
Das PIONIERKRAFTwerk 3.0 verfügt nach Herstellerangaben über integrierte eichrechtskonforme Messtechnik.
Damit wird erfasst, welche Strommenge an die jeweilige Wohneinheit geliefert wurde.
Diese Messwerte bilden anschließend die Grundlage für die Abrechnung zwischen Anlagenbetreiber und Bewohner.
Das ist wichtig.
Ein beliebiger einfacher Zwischenzähler ist nicht automatisch die richtige Grundlage für eine professionelle Stromabrechnung.
Bei einer verbrauchsabhängigen Abrechnung muss die verwendete Messtechnik die jeweiligen gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
Wie funktioniert die Abrechnung?
Dafür stellt PIONIERKRAFT das sogenannte PIONIER-Portal bereit.
Dort können unter anderem Stromlieferungen, Verbrauchshistorien und Vertragsdaten verwaltet werden.
PIONIERKRAFT beschreibt außerdem eine automatisierte Abrechnung über das Portal.
Nach den aktuellen FAQ des Herstellers erfolgt die Jahresabrechnung zum 31. Dezember und steht anschließend im Portal zur Verfügung.
Damit soll ein Teil des administrativen Aufwands automatisiert werden.
Für einen privaten Eigentümer eines Zwei- oder Dreifamilienhauses kann genau diese Abrechnung sonst eine der größten Hürden darstellen.
Wer legt den Preis für den Solarstrom fest?
Nach Angaben von PIONIERKRAFT vereinbaren Betreiber und Bewohner die Konditionen für den ergänzenden Solarstrom.
Die vereinbarten Preise werden im Portal hinterlegt und anschließend für die Abrechnung verwendet.
Damit stellt sich eine wirtschaftlich wichtige Frage:
Was ist ein fairer Preis?
Für den Mieter sollte der Solarstrom attraktiv gegenüber seinem normalen Netzstrom sein.
Für den Betreiber sollte gleichzeitig ein wirtschaftlicher Vorteil gegenüber einer reinen Einspeisung bestehen.
Dadurch kann grundsätzlich eine Situation entstehen, von der beide Seiten profitieren.
Warum kann Stromverkauf interessanter sein als reine Einspeisung?
Überschüssiger Solarstrom wird bei einer normalen PV-Anlage häufig gegen die gesetzliche Einspeisevergütung in das Netz eingespeist.
Der Strompreis, den ein Haushalt für Netzstrom bezahlt, liegt dagegen normalerweise deutlich höher.
Dazwischen entsteht wirtschaftlicher Spielraum.
Vereinfacht:
Der Eigentümer könnte für den Solarstrom mehr erhalten als bei einer reinen Einspeisung.
Der Mieter könnte gleichzeitig weniger bezahlen als für normalen Netzstrom.
Ob sich das tatsächlich lohnt, hängt jedoch von vielen Faktoren ab:
Anschaffungskosten des Systems
Größe der Photovoltaikanlage
Anzahl der Wohnungen
Stromverbrauch der Bewohner
Solarstrompreis
vorhandener Speicher
laufender Verwaltungsaufwand
steuerliche Situation
Deshalb sollte nicht allein mit einer möglichst hohen Stromverkaufsmenge gerechnet werden.
Ist PIONIERKRAFT besonders interessant für Zweifamilienhäuser?
Genau dort finde ich das Konzept besonders spannend.
Denn der typische private Eigentümer möchte häufig keinen komplexen Energieversorgungsbetrieb aufbauen.
Er möchte im Grunde nur:
„Ich habe Solarstrom übrig. Mein Mieter wohnt eine Etage über mir. Warum soll dieser Strom ins öffentliche Netz gehen, wenn mein Mieter gleichzeitig Strom einkauft?“
Bei diesem sehr praktischen Problem setzt das Ergänzungsstromprinzip an.
Ob sich die Hardware für nur eine zusätzliche Wohnung wirtschaftlich rechnet, muss trotzdem individuell berechnet werden.
Die technische Möglichkeit allein bedeutet noch nicht automatisch eine kurze Amortisationszeit.
Funktioniert PIONIERKRAFT auch bei einer bestehenden PV-Anlage?
Nach Angaben des Herstellers kann das aktuelle System auch bei bestehenden Photovoltaikanlagen nachgerüstet werden. Die Installation erfolgt über entsprechend geschulte Fachpartner.
Das kann für Eigentümer interessant sein, die bereits seit einigen Jahren Solarstrom erzeugen und bisher sämtliche Überschüsse eingespeist haben.
Gerade wenn im selben Gebäude vermietete Wohnungen vorhanden sind, kann dadurch eine zusätzliche Nutzungsmöglichkeit entstehen.
Vor einer Nachrüstung sollte geprüft werden:
Aufbau der vorhandenen PV-Anlage
Wechselrichter
Zählerschrank
verfügbare Flächen im Technikbereich
bestehender Stromspeicher
Anzahl der Wohneinheiten
tatsächlicher Solarüberschuss
Braucht man dafür einen Stromspeicher?
Nein.
Ein Batteriespeicher ist keine grundlegende Voraussetzung für das PIONIERKRAFT-System.
Er kann aber das Energieprofil des Gebäudes verändern.
Ohne Speicher wird Solarstrom immer dann verteilt, wenn er gerade verfügbar ist.
Mit Speicher kann ein Teil der überschüssigen Energie zusätzlich zeitlich verschoben werden.
Beispielsweise:
Mittags produziert die PV-Anlage viel Strom.
Die Bewohner verbrauchen wenig.
Der Speicher lädt.
Am Abend steigt der Verbrauch.
Dann kann ein Teil der gespeicherten Energie genutzt werden.
PIONIERKRAFT bietet nach eigenen Angaben auch die Integration kompatibler Batteriespeicher in das eigene System beziehungsweise Portal an.
Welche Speicherkapazität wirtschaftlich sinnvoll ist, sollte aber wieder zum gesamten Gebäude passen.
Mehr zur Dimensionierung findest du unter Stromspeicher: Welche Größe passt?
Sollte die PV-Anlage bei einem Mehrfamilienhaus größer geplant werden?
Das kann sinnvoll sein.
Bei mehreren Wohnungen gibt es häufig unterschiedliche Verbrauchsprofile.
Während ein Haushalt tagsüber außer Haus ist, arbeitet ein anderer vielleicht im Homeoffice.
Eine dritte Wohnung verbraucht mittags Strom für Kochen oder Haushaltsgeräte.
Dadurch kann sich die Möglichkeit erhöhen, Solarstrom direkt im Gebäude zu nutzen.
Bei der Anlagenplanung sollte deshalb nicht nur der Stromverbrauch des Eigentümers betrachtet werden.
Interessant ist der gesamte potenzielle Verbrauch im Gebäude.
Genau das kann eine größere Dachfläche wirtschaftlich deutlich interessanter machen.
Was passiert mit Solarstrom, den niemand benötigt?
Wird der Strom weder vom Eigentümer noch von den angeschlossenen Wohnungen oder einem Batteriespeicher benötigt, kann der verbleibende Überschuss weiterhin in das öffentliche Netz eingespeist werden.
Es entsteht also eine Kombination:
Eigenverbrauch des Eigentümers
Solarstrom für weitere Wohnungen
gegebenenfalls Batteriespeicher
Einspeisung verbleibender Überschüsse
Das Ziel ist nicht zwingend, jede erzeugte Kilowattstunde innerhalb des Hauses zu verbrauchen.
Es geht darum, das vorhandene Potenzial sinnvoller zu nutzen.
Ist PIONIERKRAFT für jedes Mehrfamilienhaus geeignet?
Nein.
Auch hier gibt es Gebäude, bei denen ein anderes Modell sinnvoller sein kann.
Bei sehr großen Mehrfamilienhäusern können klassische Mieterstrommodelle, gemeinschaftliche Gebäudeversorgung oder professionelle Energieversorgungsmodelle attraktiver sein.
Bei nur sehr geringen Solarüberschüssen kann sich zusätzliche Hardware wiederum wirtschaftlich kaum rechnen.
Vor der Entscheidung sollten daher mindestens geprüft werden:
Anzahl der Wohnungen
Stromverbrauch
verfügbare Dachfläche
PV-Leistung
Zählerschrank
vorhandene Messstruktur
Bereitschaft der Bewohner
Investitionskosten
administrative Anforderungen
Alternativen
Das PIONIERKRAFT-System ist eine Möglichkeit – nicht automatisch die beste Lösung für jedes Gebäude.
PIONIERKRAFT oder gemeinschaftliche Gebäudeversorgung?
Diese Frage wird zukünftig wahrscheinlich immer häufiger gestellt werden.
Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung hat den Vorteil, dass sie gesetzlich ausdrücklich als eigenes Modell geschaffen wurde und ohne Vollversorgungspflicht funktioniert.
Sie erfordert allerdings eine viertelstündliche Messung und entsprechende energiewirtschaftliche Prozesse.
PIONIERKRAFT setzt stattdessen auf zusätzliche Hardware und Direktleitungen zu den teilnehmenden Wohneinheiten.
Für ein konkretes Projekt sollte deshalb verglichen werden:
Welche bestehende Zählerstruktur gibt es?
Wie viele Wohnungen sollen teilnehmen?
Welche Investition ist erforderlich?
Wie hoch sind laufende Kosten?
Wie erfolgt die Abrechnung?
Wie flexibel ist das System bei Mieterwechsel?
Welches Modell versteht und akzeptiert der Eigentümer langfristig?
Was passiert bei einem Mieterwechsel?
Das ist gerade bei Mieterstromlösungen eine wichtige praktische Frage.
Ein System sollte nicht nur beim ersten Bewohner funktionieren.
PIONIERKRAFT beschreibt im PIONIER-Portal auch Funktionen zum Vertrags- und Teilnehmermanagement.
Bei einem Mieterwechsel können damit die Vertragsdaten für die entsprechende Wohneinheit neu verwaltet werden.
Gerade bei Mehrfamilienhäusern sollte dieser Prozess vor der Investition geklärt sein.
Was ist steuerlich zu beachten?
Sobald ein Eigentümer Strom gegen Entgelt an andere Personen liefert, können steuerliche Fragen entstehen.
PIONIERKRAFT verweist selbst darauf, dass abhängig von der steuerlichen Konstellation beispielsweise Umsatzsteuer beziehungsweise die Kleinunternehmerregelung relevant sein können und empfiehlt eine Abstimmung mit dem Steuerberater.
Das ist vernünftig.
Ein technisches System kann eine Stromabrechnung ermöglichen.
Es ersetzt aber keine individuelle steuerliche Beratung.
Häufige Fragen zu PIONIERKRAFT
Muss mein Mieter seinen Stromanbieter wechseln?
Nach dem PIONIERKRAFT-Modell nein. Der Bewohner behält seinen Stromlieferanten für den Reststrom. Der Solarstrom aus dem Gebäude ergänzt diesen Bezug.
Brauche ich für jede Wohnung ein eigenes Gerät?
Ja. Für jede angeschlossene Wohneinheit ist nach Herstellerangaben ein eigenes PIONIERKRAFTwerk 3.0 erforderlich.
Wie viele Wohnungen können angeschlossen werden?
Mit dem aktuellen System können nach Angaben von PIONIERKRAFT bis zu 20 Wohneinheiten versorgt werden.
Funktioniert das auch im Zweifamilienhaus?
Grundsätzlich ja. Gerade kleine Mehrfamilienhäuser gehören zum vorgesehenen Einsatzbereich des Systems. Ob sich die Investition wirtschaftlich lohnt, sollte für das konkrete Gebäude berechnet werden.
Muss die bestehende Zähleranlage komplett umgebaut werden?
PIONIERKRAFT wirbt damit, dass die bestehenden Stromzähler erhalten bleiben können und keine klassische Summenzählerstruktur benötigt wird. Die konkrete elektrische Situation muss trotzdem vor Ort geprüft werden.
Kann ein Stromspeicher eingebunden werden?
Ja, PIONIERKRAFT beschreibt die Integration kompatibler Batteriespeicher in das System.
Ist das klassischer Mieterstrom?
Nein. PIONIERKRAFT beschreibt die eigene Lösung als Ergänzungsstromversorgung. Der normale Stromlieferant des Bewohners bleibt für den Reststrom bestehen.
Fazit: Interessante Lösung besonders für kleine Mehrfamilienhäuser
PIONIERKRAFT adressiert ein Problem, das bei Zwei- und kleinen Mehrfamilienhäusern sehr häufig vorkommt:
Auf dem Dach entsteht Solarstrom.
Der Eigentümer kann ihn nicht vollständig selbst verbrauchen.
Gleichzeitig kaufen andere Bewohner desselben Gebäudes Strom aus dem Netz.
Statt den überschüssigen Solarstrom ausschließlich einzuspeisen, ermöglicht das PIONIERKRAFT-System eine direkte ergänzende Versorgung weiterer Wohnungen.
Besonders interessant ist dabei:
Die Bewohner behalten ihren normalen Stromanbieter.
Der Eigentümer muss keine vollständige Reststromversorgung übernehmen.
Die gelieferten Strommengen werden über eigene Messtechnik erfasst und können über das Portal abgerechnet werden.
Trotzdem sollte das System nicht pauschal als beste Mieterstromlösung betrachtet werden.
Entscheidend sind Gebäudegröße, Investitionskosten, vorhandene PV-Anlage, Zählerschrank, Anzahl der Wohnungen und tatsächlicher Verbrauch.
Gerade beim klassischen Fall „Eigentümer unten – Mieter oben“ lohnt sich aber eine genauere Prüfung.
Denn die entscheidende Frage lautet:
Warum Solarstrom für wenige Cent einspeisen, wenn gleichzeitig im selben Gebäude Strom benötigt wird?
Welche Möglichkeiten Eigentümer grundsätzlich haben, erklären wir ausführlicher unter PV-Strom an Mieter verkaufen.