Wärmepumpe Förderung 2026: Bis zu 80 % KfW-Zuschuss

Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Bedingungen für die staatliche Heizungsförderung. Wer heute eine Wärmepumpe plant, sollte deshalb bei älteren Artikeln genau auf das Veröffentlichungsdatum achten: Förderhöchstbeträge, Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus wurden verändert, der frühere Effizienzbonus ist für neue Anträge weggefallen.

Über die KfW-Heizungsförderung 458 sind aktuell Zuschüsse von 30 % bis zu 80 % der förderfähigen Kosten möglich. Wie hoch die tatsächliche Förderung ausfällt, hängt unter anderem von der bisherigen Heizung, der Selbstnutzung des Gebäudes und dem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen ab.

Wärmepumpen-Förderung 2026 auf einen Blick

Die aktuelle Förderung setzt sich im Wesentlichen aus folgenden Bausteinen zusammen:

30 % Grundförderung
+ 16 % Klimageschwindigkeitsbonus bei erfüllten Voraussetzungen
+ 10 %, 30 % oder 40 % Einkommensbonus je nach zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen
bis zu 28.000 € förderfähige Kosten für die erste Wohneinheit
bis zu 80 % Gesamtförderung für bestimmte selbstnutzende Eigentümer

Für ein Einfamilienhaus können derzeit maximal 28.000 € förderfähige Kosten berücksichtigt werden. Bei einem möglichen Gesamtfördersatz von 80 % entspricht das einem maximalen Zuschuss von 22.400 €.

Wichtig: 80 % sind kein Standardfördersatz. Viele Eigentümer erhalten weniger. Die persönliche Förderhöhe muss immer individuell geprüft werden.

1. Wie hoch ist die Grundförderung für eine Wärmepumpe?

Die Basis der aktuellen Heizungsförderung ist die Grundförderung von 30 %.

Sie gilt für förderfähige Heizungsmaßnahmen unabhängig davon, ob zusätzlich ein Klimageschwindigkeits- oder Einkommensbonus erreicht wird.

Bei einem Einfamilienhaus mit maximal 28.000 € berücksichtigungsfähigen Kosten sieht eine vereinfachte Rechnung so aus:

28.000 € förderfähige Kosten
× 30 % Grundförderung
= 8.400 € Zuschuss

Damit verbleiben bezogen auf die förderfähigen 28.000 € rechnerisch 19.600 €.

Die tatsächlichen Projektkosten dürfen auch höher sein. Der Zuschuss wird jedoch nur auf die jeweils maximal berücksichtigungsfähigen und tatsächlich förderfähigen Kosten berechnet.

2. Wann gibt es den Klimageschwindigkeitsbonus?

Selbstnutzende Eigentümer können zusätzlich zur Grundförderung aktuell einen Klimageschwindigkeitsbonus von 16 % erhalten.

Dafür muss eine entsprechende funktionsfähige Altanlage ausgetauscht werden. Dazu zählen unter anderem:

  • Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizungen

  • mindestens 20 Jahre alte zentrale Gasheizungen

  • mindestens 20 Jahre alte Biomasseheizungen

Die alte Heizung muss außerdem fachgerecht demontiert und entsorgt werden. Der Bonus bezieht sich auf die selbstgenutzte Haupt- beziehungsweise alleinige Wohneinheit.

Grundförderung und Klimageschwindigkeitsbonus ergeben aktuell zusammen:

30 % + 16 % = 46 %

Bei 28.000 € förderfähigen Kosten:

28.000 € × 46 % = 12.880 € Zuschuss

Damit verbleiben bezogen auf die förderfähigen Kosten rechnerisch 15.120 €.

3. Wie hoch ist der Einkommensbonus 2026?

Der Einkommensbonus wurde mit den seit 21. Juli 2026 geltenden Bedingungen stärker gestaffelt.

Für selbstnutzende Eigentümer gilt grundsätzlich:

bis 30.000 € zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen: +40 %
bis 40.000 €: +30 %
bis 50.000 €: +10 %

Entscheidend ist dabei nicht das Bruttogehalt, sondern das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen.

Lebt mindestens ein kindergeldberechtigtes minderjähriges Kind im Haushalt, erhöht die KfW die jeweilige Bemessungsgrenze einmalig um 10.000 €. Ein Haushalt mit Kind kann deshalb beispielsweise bei einem zu versteuernden Einkommen zwischen 30.001 und 40.000 € weiterhin einen Einkommensbonus von 40 % erreichen.

4. Wann sind wirklich 80 % Förderung möglich?

Die einzelnen Förderbausteine können rechnerisch mehr als 80 % ergeben.

Ein Beispiel:

Grundförderung: 30 %
Klimageschwindigkeitsbonus: 16 %
Einkommensbonus: 40 %
Rechnerische Summe: 86 %

Trotzdem werden nicht 86 % ausgezahlt.

Grund- und Bonusförderung sind grundsätzlich begrenzt. Für bestimmte selbstnutzende Eigentümer mit einem entsprechend niedrigen zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen kann die Obergrenze aktuell 80 % betragen. Die KfW zeigt selbst ein Beispiel, bei dem ein rechnerischer Fördersatz von 86 % auf 80 % begrenzt wird.

Bei maximal 28.000 € förderfähigen Kosten ergibt das:

28.000 € × 80 % = 22.400 € Zuschuss

Es verbleiben bezogen auf die förderfähigen Kosten:

5.600 €

Zusätzliche Projektkosten oberhalb der 28.000 € müssen dabei selbstverständlich ebenfalls berücksichtigt werden.

5. Der frühere Wärmepumpen-Effizienzbonus ist weggefallen

Dieser Punkt ist wichtig, weil viele Artikel aus dem ersten Halbjahr 2026 inzwischen veraltet sind.

Der frühere Effizienzbonus kann bei neuen Anträgen nach den seit 21. Juli 2026 geltenden Bedingungen nicht mehr beantragt werden.

Teilweise tauchte beziehungsweise taucht der Bonus noch in technischen KfW-Unterlagen auf. Die KfW weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass die Auswahl in der Bestätigung zum Antrag keine Beantragung des alten Bonus mehr ermöglicht.

Deshalb sollte eine aktuelle Förderberechnung nicht einfach alte Förderschemata aus 2024, 2025 oder dem ersten Halbjahr 2026 übernehmen.

6. Wie hoch sind die förderfähigen Kosten?

Für ein Einfamilienhaus beziehungsweise die erste Wohneinheit berücksichtigt die KfW aktuell bis zu:

28.000 €

Bei Mehrfamilienhäusern kommen hinzu:

15.000 € je Wohneinheit für die zweite bis sechste Wohneinheit
8.000 € je Wohneinheit ab der siebten Wohneinheit

Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit soll ab 1. Februar 2027 erstmals um 750 € sinken und anschließend halbjährlich weiter reduziert werden.

Gerade bei Mehrfamilienhäusern, Einliegerwohnungen und WEGs wird die Berechnung deutlich komplexer, weil Grundförderung und persönliche Bonusförderungen unterschiedlich behandelt werden können.

7. Vier vereinfachte Förderbeispiele

Nehmen wir jeweils 28.000 € förderfähige Kosten an.

Nur Grundförderung

Fördersatz: 30 %
Zuschuss: 8.400 €
Verbleibende förderfähige Kosten: 19.600 €

Grundförderung + Klimageschwindigkeitsbonus

Fördersatz: 46 %
Zuschuss: 12.880 €
Verbleibende förderfähige Kosten: 15.120 €

Beispiel mit 70 % Gesamtförderung

Fördersatz: 70 %
Zuschuss: 19.600 €
Verbleibende förderfähige Kosten: 8.400 €

Maximalbeispiel mit 80 %

Fördersatz: 80 %
Zuschuss: 22.400 €
Verbleibende förderfähige Kosten: 5.600 €

Diese Beispiele dienen nur zur Orientierung. Die tatsächliche Förderung richtet sich nach den persönlichen und technischen Voraussetzungen.

8. Wie läuft der KfW-Antrag ab?

Bei der Förderung ist die richtige Reihenfolge entscheidend.

Schritt 1: Wärmepumpe planen

Zunächst wird geprüft, welche Heizlösung technisch zum Gebäude passt und welche Kosten voraussichtlich förderfähig sind.

Schritt 2: Bestätigung zum Antrag erhalten

Vor der Antragstellung wird eine Bestätigung zum Antrag (BzA) benötigt. Sie wird durch einen berechtigten Energieeffizienz-Experten oder ein Fachunternehmen erstellt.

Die BzA enthält unter anderem Angaben zur geplanten Heizungsanlage, zu den förderfähigen Kosten und zur Einhaltung der technischen Mindestanforderungen.

Schritt 3: Lieferungs- oder Leistungsvertrag abschließen

Für den Antrag muss bereits ein entsprechender Vertrag vorliegen.

Dieser muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung hinsichtlich der KfW-Förderzusage enthalten. Eine solche Förderbedingung darf nach Angaben der KfW nicht einfach nachträglich in einen bereits abgeschlossenen Vertrag eingefügt werden.

Schritt 4: Förderung beantragen

Der Zuschuss wird über das Kundenportal „Meine KfW“ beantragt.

Bei einem Einfamilienhaus stellt der Eigentümer den Antrag grundsätzlich selbst. Eine Bevollmächtigung Dritter ist dafür nicht zulässig. Für die Antragstellung wird unter anderem die BzA-ID benötigt.

Schritt 5: Zusage erhalten und Projekt umsetzen

Nach der Förderzusage kann das Vorhaben entsprechend den Förderbedingungen umgesetzt werden. Laut KfW muss die Maßnahme grundsätzlich innerhalb von 36 Monaten nach Zusage vollständig abgeschlossen werden.

Schritt 6: Nachweise einreichen

Nach Abschluss erstellt der Energieeffizienz-Experte beziehungsweise das Fachunternehmen die Bestätigung nach Durchführung (BnD).

Anschließend werden die erforderlichen Rechnungen und Nachweise eingereicht. Nach erfolgreicher Prüfung zahlt die KfW den bewilligten Zuschuss aus.

9. Kann ein Fachbetrieb den KfW-Antrag komplett übernehmen?

Bei Eigentümern eines Einfamilienhauses lautet die Antwort: nicht den eigentlichen Antrag.

Der Eigentümer muss den Antrag im Kundenportal selbst stellen. Ein Fachunternehmen kann jedoch die technische Planung begleiten, die erforderlichen technischen Angaben liefern und – wenn entsprechend berechtigt – beispielsweise die BzA und später die BnD erstellen.

Deshalb sollte bei Angeboten genau unterschieden werden zwischen:

Unterstützung bei der KfW-Förderung

und

„Wir stellen den Antrag für dich“.

Das ist nicht dasselbe.

10. Förderung und Finanzierung kombinieren

Der KfW-Zuschuss wird nicht automatisch beim Kaufpreis abgezogen.

Die Investition muss deshalb häufig zunächst finanziert beziehungsweise zwischenfinanziert werden. Nach Umsetzung und erfolgreicher Prüfung der Nachweise wird der bewilligte Zuschuss ausgezahlt.

Zusätzlich zur Zuschussförderung gibt es die KfW-Ergänzungskredite 358/359. Sie setzen eine bereits erteilte Zuschusszusage voraus und können bis zu 120.000 € Kredit je Wohneinheit umfassen.

Auch andere Finanzierungsmodelle können mit einer Förderung kombiniert werden. Ob beispielsweise eine spätere Sondertilgung mit dem ausgezahlten Zuschuss möglich ist, hängt vom jeweiligen Finanzierungsvertrag ab.

11. Was ändert sich 2027?

Nach dem aktuell veröffentlichten Stand wird die Förderung schrittweise weiter angepasst.

Zum 1. Februar 2027 soll der Förderhöchstbetrag der ersten Wohneinheit erstmals um 750 € sinken. Gleichzeitig soll der Klimageschwindigkeitsbonus erstmals um vier Prozentpunkte reduziert werden.

Für 2027 ist außerdem ein sogenannter Wertschöpfungsbonus vorgesehen. Die KfW weist darauf hin, dass die endgültigen Details noch veröffentlicht werden sollen. Deshalb sollten Projekte mit Antragstellung 2027 nicht mit den heutigen Bedingungen kalkuliert werden.

12. Was ist wichtiger: maximale Förderung oder die richtige Wärmepumpe?

Eine hohe Förderung macht eine schlecht geplante Wärmepumpe nicht zu einer guten Anlage.

Vor der Produktauswahl sollten unter anderem diese Punkte geprüft werden:

  • Heizlast des Gebäudes

  • vorhandene Heizflächen

  • benötigte Vorlauftemperatur

  • Warmwasserbedarf

  • Aufstellort

  • Elektroinstallation

  • mögliche Kombination mit Photovoltaik

  • passende Dimensionierung der Anlage

Erst wenn das technische Konzept steht, sollte die Förderung auf das konkrete Projekt angewendet werden.

Mehr zur Kombination aus Wärmepumpe und Photovoltaik erklären wir in unserem ausführlichen Ratgeber.

Für Eigentümer aus Bielefeld haben wir zusätzlich einen eigenen Beitrag zur Wärmepumpen-Förderung in Bielefeld 2026 erstellt. Dort behandeln wir die aktuelle Förderlage ausdrücklich aus regionaler Sicht.

Häufige Fragen zur Wärmepumpen-Förderung 2026

Wie hoch ist die Wärmepumpen-Förderung 2026?

Die KfW nennt aktuell eine Grundförderung von 30 %. Bei erfüllten Voraussetzungen können Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus hinzukommen. Je nach persönlicher Situation sind insgesamt bis zu 80 % der förderfähigen Kosten möglich.

Wie hoch ist der maximale Zuschuss für ein Einfamilienhaus?

Aktuell werden für die erste Wohneinheit bis zu 28.000 € förderfähige Kosten berücksichtigt. Bei 80 % ergibt sich daraus ein maximaler rechnerischer Zuschuss von 22.400 €.

Gibt es weiterhin den 5-%-Effizienzbonus für Wärmepumpen?

Für neue Anträge nach den seit 21. Juli 2026 geltenden Bedingungen nicht mehr. Die KfW weist ausdrücklich darauf hin, dass der frühere Effizienzbonus nur bis zum 20. Juli 2026 beantragbar war.

Muss meine alte Gasheizung mindestens 20 Jahre alt sein?

Für eine zentrale Gasheizung ist das Alter von mindestens 20 Jahren für den Klimageschwindigkeitsbonus relevant. Maßgeblich ist das Datum der ersten Inbetriebnahme. Bei einer Gas-Etagenheizung gilt diese Altersvoraussetzung nicht in derselben Form.

Muss ich den Antrag vor der Installation stellen?

Ja. Die KfW verlangt die Antragstellung vor Beginn der Arbeiten vor Ort. Vorher wird bereits ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit der erforderlichen Förderbedingung benötigt.

Kann ich Förderung und Finanzierung kombinieren?

Grundsätzlich ja. Beispielsweise bietet die KfW den Ergänzungskredit 358/359 für bereits bezuschusste Maßnahmen an.

Wärmepumpe richtig planen – Förderung anschließend prüfen

Die Förderung kann die Investition erheblich reduzieren. Entscheidend bleibt aber, dass die Wärmepumpe technisch zum Gebäude passt.

homesun solar plant Wärmepumpen herstellerunabhängig und betrachtet dabei Gebäude, Heizsystem, Wärmebedarf und auf Wunsch auch Photovoltaik, Stromspeicher und Energiemanagement.

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