Neue Wärmepumpen-Förderung ab 21. Juli 2026: Was du jetzt wissen musst
Ab dem 21. Juli 2026 gelten neue Regeln für die staatliche Wärmepumpen-Förderung. Die KfW hat ihr Portal bereits vorübergehend geschlossen – und öffnet es am 21. Juli mit geänderten Konditionen wieder. Was sich ändert, wer profitiert und warum du jetzt trotzdem nicht warten solltest.
Was ist passiert?
Die Bundesregierung hat die Förderung für den Heizungstausch kurzfristig gestoppt. Bis zum 20. Juli 2026 sind keine neuen Anträge mehr möglich – ab dem 21. Juli startet die KfW mit neuen Bedingungen. Das kam kurzfristig und hat viele überrascht.
Was ändert sich konkret ab dem 21. Juli?
Die förderfähigen Kosten für Wärmepumpen sinken von bisher 30.000 Euro auf 28.000 Euro – und werden danach halbjährlich weiter abgesenkt. Das bedeutet: Die maximale Fördersumme wird kleiner, je länger du wartest.
Der Klimageschwindigkeitsbonus wird ebenfalls gestreckt – alle sechs Monate minus vier Prozentpunkte, bis Ende 2029.
Der Einkommensbonus wird neu und sozialer gestaffelt – zusätzlich zur Grundförderung von 30 Prozent. Haushalte mit einem Einkommen unter 30.000 Euro erhalten den höchsten Bonus von 40 Prozent und kommen damit auf bis zu 70 Prozent Gesamtförderung. Bei einem Einkommen zwischen 30.000 und 40.000 Euro beträgt der Bonus 30 Prozent – macht bis zu 60 Prozent gesamt. Wer zwischen 40.000 und 50.000 Euro verdient, bekommt noch 10 Prozent Bonus dazu. Über 50.000 Euro gibt es keinen Einkommensbonus mehr, nur die Grundförderung von 30 Prozent.
Die Logik dahinter: Je geringer das Einkommen, desto höher die Unterstützung. Die Förderung wird gezielt auf einkommensschwächere Haushalte ausgerichtet.
Neu eingeführt wird außerdem ein "Made in Europe"-Bonus – Wärmepumpen aus europäischer Produktion sollen zusätzlich gefördert werden. Details dazu werden zeitnah veröffentlicht.
Was gilt für laufende Anträge?
Wer bereits eine Bestätigung zum Antrag (BzA) bei der KfW oder eine Technische Projektbeschreibung (TPB) beim BAFA vorliegen hat, kann noch nach den alten, besseren Konditionen einreichen. Bereits zugesagte Anträge bleiben ohnehin unverändert.
Wer noch keine Unterlagen hat, muss ab dem 21. Juli nach den neuen Bedingungen beantragen.
Was bedeutet das für dich als Hausbesitzer?
Wer noch mit einer alten Gas- oder Ölheizung heizt und eine Wärmepumpe plant, sollte jetzt handeln – nicht warten. Denn die Förderung wird ab dem 21. Juli schrittweise kleiner. Gleichzeitig werden fossile Brennstoffe durch steigende CO2-Kosten langfristig teurer – ab 2027 kommt das europäische Emissionshandelssystem EU ETS 2 dazu, was die Gaspreise weiter nach oben treiben wird.
Eine Wärmepumpe lohnt sich also nicht nur wegen der Förderung – sondern weil Heizen mit Gas und Öl von Jahr zu Jahr teurer wird.
Unser Fazit
Die Förderung bleibt bestehen – aber sie wird kleiner und sozialer. Wer eine Wärmepumpe plant, sollte jetzt das Gespräch suchen und Unterlagen rechtzeitig vorbereiten, bevor weitere Kürzungen folgen.
Du hast Fragen zur Förderung oder möchtest wissen, ob eine Wärmepumpe für dein Zuhause sinnvoll ist? Wir beraten dich kostenlos und unverbindlich – direkt in Bielefeld und Umgebung.