Photovoltaik Förderung Bielefeld: Welche Möglichkeiten gibt es?
Wer nach einer Photovoltaik-Förderung in Bielefeld sucht, stößt schnell auf widersprüchliche Informationen.
Mal ist von städtischen Zuschüssen die Rede, mal von KfW-Förderung, 0 Prozent Umsatzsteuer oder Einspeisevergütung. Einige Seiten verweisen außerdem noch auf Förderprogramme, die längst ausgelaufen sind.
Deshalb lohnt es sich zuerst zu unterscheiden:
Ein direkter Zuschuss ist etwas anderes als ein Förderkredit, ein steuerlicher Vorteil oder die Vergütung für eingespeisten Solarstrom.
Für Eigentümer in Bielefeld können mehrere dieser Punkte relevant sein – auch wenn es aktuell keinen allgemeinen städtischen Zuschuss für jede neue private Photovoltaikanlage gibt.
Gibt es in Bielefeld eine direkte Förderung für Photovoltaik?
Die wichtigste lokale Information zuerst:
Die Stadt Bielefeld bietet derzeit keine allgemeine kommunale Photovoltaik-Förderung für neue private PV-Anlagenan.
Das bestätigt die Stadt ausdrücklich auf ihrer Informationsseite zu erneuerbaren Energien.
Aktuelle Informationen der Stadt Bielefeld zu Solarenergie und Förderung
Das bedeutet allerdings nicht, dass es überhaupt keine finanziellen Vorteile oder Fördermöglichkeiten gibt.
Relevant können beispielsweise sein:
KfW-Förderkredite
spezielle Wohnraum- und Modernisierungsförderung
der Nullsteuersatz bei der Umsatzsteuer
die Einkommensteuerbefreiung bestimmter PV-Anlagen
die EEG-Einspeisevergütung
individuelle Finanzierungsmöglichkeiten
Welche davon tatsächlich passen, hängt unter anderem vom Gebäude, Eigentumsverhältnis, Vorhaben und der Art der Finanzierung ab.
Warum findet man noch Angaben zur Bielefelder Solarförderung?
Weil Bielefeld tatsächlich ein eigenes Förderprogramm hatte.
Über die Bielefelder Solarförderung von 2020 bis 2023 wurden nach Angaben der Stadt rund 600 Dach-Photovoltaikanlagen mit insgesamt mehr als 5.000 kWp Leistung gefördert.
Dieses Programm ist beendet.
Genau deshalb sollte man bei der Recherche vorsichtig sein. Ein älterer Ratgeber kann bei Google weiterhin gut sichtbar sein, obwohl die darin genannte Förderung längst nicht mehr beantragt werden kann.
Für eine konkrete Investitionsentscheidung sollte deshalb immer geprüft werden, ob das jeweilige Programm zum Zeitpunkt der Antragstellung tatsächlich geöffnet ist.
Kann eine Photovoltaikanlage über die KfW finanziert werden?
Ja.
Mit dem Programm KfW 270 – Erneuerbare Energien Standard können unter anderem Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher finanziert werden.
Förderfähig sind nach Angaben der KfW nicht nur die eigentliche Anlage, sondern grundsätzlich auch zugehörige Kosten für Planung, Projektierung und Installation. Die KfW ermöglicht bei förderfähigen Vorhaben eine Finanzierung von bis zu 100 Prozent der Investitionskosten.
KfW 270 – Erneuerbare Energien Standard
Auch Privatpersonen können grundsätzlich antragsberechtigt sein. Bei ihnen verlangt die KfW allerdings, dass zumindest ein Teil des erzeugten Stroms eingespeist oder verkauft wird.
Ist KfW 270 ein Zuschuss?
Nein.
Das ist ein wichtiger Unterschied.
Bei KfW 270 handelt es sich um einen Förderkredit und nicht um einen Zuschuss, den man nicht zurückzahlen muss.
Auch bei einem Förderkredit sollte deshalb geprüft werden:
Wie hoch ist der effektive Jahreszins?
Welche Laufzeit wird gewählt?
Wie hoch ist die monatliche Belastung?
Wie hoch sind die gesamten Finanzierungskosten?
Welche Sicherheiten verlangt die finanzierende Bank?
Sind Sondertilgungen möglich und zu welchen Bedingungen?
Ein Förderkredit ist nicht automatisch günstiger als jedes andere Finanzierungsangebot.
Deshalb sollte eine Photovoltaik-Finanzierung genauso sorgfältig verglichen werden wie die eigentliche Anlage.
Wann muss KfW 270 beantragt werden?
Hier kann die Reihenfolge entscheidend sein.
Die KfW verlangt, dass der Förderkredit vor Beginn des Vorhabens über einen Finanzierungspartner beantragt wird. Auf ihrer Informationsseite weist sie ausdrücklich darauf hin, dass der Antrag vor Abschluss eines rechtlich bindenden Vertrags gestellt werden muss.
Wer eine KfW-Finanzierung nutzen möchte, sollte deshalb nicht zuerst verbindlich bestellen und sich erst danach um den Kredit kümmern.
Die sinnvollere Reihenfolge lautet:
Finanzierungsmöglichkeiten prüfen.
Förderfähigkeit klären.
KfW-Antrag über den Finanzierungspartner stellen.
Zusage beziehungsweise Voraussetzungen abwarten.
Anschließend das Projekt entsprechend umsetzen.
Gerade bei zeitlich begrenzten Angeboten sollte man sich nicht zu einer schnellen Unterschrift drängen lassen, wenn die Finanzierung noch ungeklärt ist.
Gibt es eine spezielle Modernisierungsförderung in Bielefeld?
Hier wird es lokal interessant.
Neben der früheren allgemeinen Solarförderung gibt es in Bielefeld Fördermöglichkeiten im Rahmen der Wohnraum- beziehungsweise Modernisierungsförderung des Landes NRW.
Die Stadt Bielefeld nennt auf ihrer Seite zur Modernisierungsförderung ausdrücklich auch die Installation von Photovoltaikanlagen einschließlich zugehöriger Mess- und Zählertechnik sowie gegebenenfalls Batteriespeicher als mögliche förderfähige Maßnahme.
Modernisierungsförderung der Stadt Bielefeld
Das ist aber kein allgemeiner PV-Zuschuss für jedes Einfamilienhaus.
Die Wohnraumförderung besitzt eigene Voraussetzungen. Je nach Förderweg können beispielsweise Einkommen, Art der Nutzung, Eigentumsverhältnisse sowie Miet- und Belegungsbindungen eine Rolle spielen.
Wer ohnehin eine größere Modernisierung eines Wohngebäudes plant, sollte diese Möglichkeit deshalb prüfen.
Für jemanden, der einfach nur eine normale Photovoltaikanlage auf sein Einfamilienhaus setzen möchte, ist sie dagegen nicht automatisch das passende Förderprogramm.
Genau diese Unterscheidung fehlt auf vielen allgemeinen Förderseiten.
Werden auch Stromspeicher gefördert?
Eine pauschale Antwort „ja“ oder „nein“ wäre hier zu einfach.
Einen allgemeinen Bielefelder Zuschuss, bei dem jeder private Hauseigentümer für einen neuen Batteriespeicher automatisch einen festen Betrag bekommt, gibt es derzeit nicht.
Ein Speicher kann aber im Rahmen anderer Programme berücksichtigt werden.
Beim KfW-Programm 270 gehören Batteriespeicher beispielsweise grundsätzlich zu den finanzierbaren Investitionen.
Auch die Bielefelder Modernisierungsförderung nennt im entsprechenden Förderkontext gegebenenfalls Batteriespeicher zusammen mit Photovoltaik und Mess- beziehungsweise Zählertechnik.
Ob ein Speicher wirtschaftlich sinnvoll ist, sollte trotzdem nicht von einer möglichen Förderung abhängig gemacht werden.
Speichergröße, Investitionskosten und tatsächlicher Verbrauch sollten zusammenpassen.
Mehr zur wirtschaftlichen Einordnung findest du in unserem Ratgeber Lohnt sich Photovoltaik in Bielefeld?
Gilt für Photovoltaikanlagen 0 % Umsatzsteuer?
Für viele typische private Photovoltaikanlagen ist der Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG ein erheblicher finanzieller Vorteil.
Der steuerrechtlich korrekte Begriff lautet dabei nicht „Mehrwertsteuerbefreiung“, sondern Nullsteuersatz.
Das Bundesfinanzministerium erklärt, dass bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen unter anderem die Lieferung und Installation einer Photovoltaikanlage mit 0 Prozent Umsatzsteuer erfolgen kann.
Die Regelung kann neben den Solarmodulen auch wesentliche Komponenten wie Wechselrichter und Batteriespeicher umfassen.
FAQ des Bundesfinanzministeriums zum Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen
Das ist kein Fördertopf, bei dem ein Antrag gestellt und später Geld ausgezahlt wird.
Der finanzielle Effekt entsteht vielmehr dadurch, dass auf die begünstigten Lieferungen und Leistungen unter den gesetzlichen Voraussetzungen 0 Prozent Umsatzsteuer angewendet werden.
Sind Einnahmen aus einer Photovoltaikanlage von der Einkommensteuer befreit?
Neben der Umsatzsteuer gibt es auch bei der Einkommensteuer eine wichtige Regelung.
Nach § 3 Nr. 72 EStG können Einnahmen und Entnahmen aus bestimmten Photovoltaikanlagen steuerfrei sein.
Für Photovoltaikanlagen, die nach dem 31. Dezember 2024 angeschafft, in Betrieb genommen oder erweitert wurden, gilt nach aktueller Rechtslage grundsätzlich eine Grenze von 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit. Zusätzlich gilt eine Grenze von insgesamt 100 kWp pro Steuerpflichtigem oder Mitunternehmerschaft.
§ 3 Einkommensteuergesetz – aktuelle gesetzliche Regelung
Das sollte nicht mit dem Nullsteuersatz verwechselt werden.
Es handelt sich um zwei unterschiedliche Steuerarten:
Umsatzsteuer:
0-%-Nullsteuersatz unter den Voraussetzungen des § 12 Abs. 3 UStG.
Einkommensteuer:
Steuerbefreiung bestimmter Einnahmen und Entnahmen nach § 3 Nr. 72 EStG.
Bei größeren Anlagen, mehreren Immobilien, Unternehmen oder besonderen Eigentumskonstruktionen sollte die steuerliche Situation individuell geprüft werden.
Ist die Einspeisevergütung auch eine Förderung?
Ja, im weiteren Sinne gehört auch die EEG-Vergütung zu den staatlich geregelten Fördermechanismen für Photovoltaik.
Wer Solarstrom ins öffentliche Netz einspeist, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Vergütung erhalten.
Dabei wird unter anderem zwischen Teileinspeisung und Volleinspeisung unterschieden.
Bei der Teileinspeisung wird ein Teil des Solarstroms selbst genutzt und der Überschuss eingespeist.
Bei der Volleinspeisung wird der erzeugte Solarstrom vollständig ins Netz eingespeist. Dafür gelten eigene Vergütungssätze.
Die Bundesnetzagentur veröffentlicht die jeweils gültigen Fördersätze und unterscheidet dabei außerdem nach der installierten Anlagenleistung.
Aktuelle EEG-Fördersätze der Bundesnetzagentur
Wir nennen hier bewusst keine feste Cent-Zahl.
Die Einspeisevergütung verändert sich abhängig vom Inbetriebnahmezeitpunkt. Ein dauerhaft guter Förderratgeber sollte deshalb nicht so aufgebaut sein, dass eine einzelne veraltete Zahl den gesamten Artikel falsch macht.
Für die konkreten Vergütungssätze bauen wir einen eigenen Bielefelder Ratgeber zur Einspeisevergütung auf.
Teileinspeisung oder Volleinspeisung – was ist besser?
Das lässt sich nicht allein anhand des höheren Vergütungssatzes beantworten.
Bei einem typischen Einfamilienhaus wird häufig ein Teil des erzeugten Solarstroms direkt selbst genutzt.
Der Vorteil liegt dann darin, dass weniger Strom aus dem Netz gekauft werden muss.
Bei der Volleinspeisung wird dagegen der gesamte erzeugte Strom eingespeist und entsprechend vergütet.
Was wirtschaftlich sinnvoller ist, hängt unter anderem ab von:
Stromverbrauch
Anlagengröße
Solarertrag
Strompreis
Eigenverbrauch
Einspeisevergütung
Investitionskosten
zukünftigen Verbrauchern
Wer beispielsweise Wärmepumpe, Wallbox oder Batteriespeicher nutzen möchte, verfolgt häufig ein anderes Energiekonzept als jemand, der eine große bislang ungenutzte Dachfläche ausschließlich zur Stromerzeugung verwenden möchte.
Eine allgemeine Antwort „Volleinspeisung ist immer besser“ oder „Eigenverbrauch lohnt sich immer mehr“ wäre deshalb zu pauschal.
Wie diese Faktoren zusammenspielen, erklären wir ausführlicher unter Lohnt sich Photovoltaik in Bielefeld?
Wird eine Wärmepumpe zusammen mit der Photovoltaikanlage gefördert?
Photovoltaikanlage und Wärmepumpe können technisch sehr sinnvoll zusammenspielen.
Förderrechtlich sollten sie trotzdem zunächst getrennt betrachtet werden.
Für Wärmepumpen existieren eigene Förderprogramme und Voraussetzungen. Daraus folgt nicht automatisch, dass eine gleichzeitig installierte Photovoltaikanlage mit demselben Prozentsatz bezuschusst wird.
Das ist besonders wichtig, wenn Angebote beide Systeme in einem Gesamtpreis zusammenfassen.
Die Finanzierung und Förderung der Wärmepumpe sollte sauber von den Rahmenbedingungen der Photovoltaikanlage getrennt dargestellt werden.
Wie beide Systeme technisch zusammenpassen, erklären wir in unserem Ratgeber Photovoltaik und Wärmepumpe in Bielefeld.
Kann ein Stromspeicher die Förderung einer Photovoltaikanlage verbessern?
Nicht automatisch.
Ein Batteriespeicher macht aus einer nicht förderfähigen Anlage nicht plötzlich eine zuschussfähige Photovoltaikanlage.
Er kann aber Bestandteil eines förderfähigen beziehungsweise finanzierbaren Gesamtvorhabens sein.
Beim KfW-Programm 270 können Batteriespeicher beispielsweise zusammen mit erneuerbaren Energieanlagen berücksichtigt werden.
Für die Entscheidung sollte trotzdem zuerst die technische und wirtschaftliche Frage beantwortet werden:
Welche Speichergröße passt tatsächlich zum Gebäude?
Ein 20-kWh-Speicher ist nicht automatisch besser als ein 10-kWh-Speicher, nur weil möglicherweise ein größerer Investitionsbetrag finanziert werden kann.
Förderung und Finanzierung sind nicht dasselbe
Dieser Unterschied ist gerade beim Vergleich von Photovoltaik-Angeboten wichtig.
Ein Zuschuss reduziert die Investitionskosten.
Ein steuerlicher Vorteil verändert die steuerliche Belastung.
Die Einspeisevergütung erzeugt Einnahmen während des Betriebs.
Eine Finanzierung verteilt die Investitionskosten dagegen über einen längeren Zeitraum.
Das kann sinnvoll sein, macht die Anlage aber nicht automatisch günstiger.
Bei einer Finanzierung sollten deshalb immer betrachtet werden:
Finanzierungsbetrag
Eigenkapital
monatliche Rate
Laufzeit
effektiver Jahreszins
Gesamtbetrag
Sondertilgungsmöglichkeiten
mögliche Gebühren
Wenn beispielsweise eine Photovoltaikanlage 18.000 Euro kostet und über viele Jahre finanziert wird, sollte bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung nicht nur der Kaufpreis, sondern auch die Finanzierung berücksichtigt werden.
Was sollte ich vor der Beantragung einer Förderung prüfen?
Bevor eine Photovoltaikanlage verbindlich bestellt wird, würde ich fünf Dinge klären.
1. Gibt es überhaupt ein passendes Förderprogramm?
Nicht jede Förderung passt zu jedem Gebäude oder Eigentümer.
2. Muss der Antrag vor Vertragsabschluss gestellt werden?
Bei KfW 270 ist die Reihenfolge beispielsweise besonders wichtig.
3. Handelt es sich um einen Zuschuss oder einen Kredit?
Die Begriffe werden im Alltag häufig vermischt.
4. Sind Photovoltaik und Speicher beide berücksichtigt?
Je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln.
5. Welche steuerlichen Vorteile bestehen unabhängig vom Förderprogramm?
Nullsteuersatz und Einkommensteuerbefreiung sind von einem klassischen Zuschuss zu unterscheiden.
Wer diese Punkte vor der Bestellung prüft, vermeidet die unangenehme Situation, erst nach Vertragsabschluss festzustellen, dass ein Antrag zu spät gestellt wurde.
Sollte ich eine Photovoltaikanlage nur wegen einer Förderung kaufen?
Nein.
Eine Förderung kann eine wirtschaftlich sinnvolle Investition attraktiver machen.
Sie sollte aber nicht der einzige Grund für eine Anlage sein.
Viel wichtiger sind:
Dachfläche
Solarertrag
Anlagenpreis
Stromverbrauch
Eigenverbrauch
technische Qualität
zukünftiger Energiebedarf
Ein schlechtes oder überteuertes Angebot wird nicht automatisch gut, nur weil irgendeine Förderung genutzt werden kann.
Umgekehrt kann sich eine gut geplante Photovoltaikanlage auch ohne direkten kommunalen Zuschuss rechnen.
Unsere ausführliche Betrachtung dazu findest du unter Lohnt sich Photovoltaik in Bielefeld?
Was kostet Photovoltaik nach Förderung und steuerlichen Vorteilen?
Das hängt vom konkreten Projekt ab.
Für viele private Anlagen wirkt sich insbesondere der Nullsteuersatz bereits unmittelbar auf den Rechnungsbetrag aus.
Ein KfW-Kredit reduziert dagegen nicht einfach den Kaufpreis, sondern finanziert die Investition.
Die Einspeisevergütung erzeugt wiederum Einnahmen während des Anlagenbetriebs.
Deshalb sollte man nicht alle Vorteile zusammenrechnen und anschließend behaupten:
„Die Anlage kostet nach Förderung nur noch X Euro.“
Das wäre häufig irreführend.
Besser ist eine getrennte Betrachtung:
Investitionskosten
minus tatsächliche Zuschüsse
plus Finanzierungskosten
plus beziehungsweise minus steuerliche Auswirkungen
plus Einspeiseerlöse während des Betriebs
plus vermiedener Strombezug durch Eigenverbrauch
Erst daraus entsteht eine nachvollziehbare Wirtschaftlichkeitsbetrachtung.
Welche Kosten bei einer PV-Anlage tatsächlich entstehen können, zeigen wir ausführlich im Ratgeber Photovoltaik Kosten in Bielefeld
Warum sollte man bei Förderinformationen auf das Datum achten?
Förderprogramme können starten, beendet werden oder ihr Budget ausschöpfen.
Auch Kreditzinsen und Einspeisevergütungen verändern sich.
Deshalb sollte ein älterer Blogartikel niemals die einzige Grundlage für eine Investitionsentscheidung sein.
Bei aktuellen Förderfragen sind die offiziellen Stellen die bessere letzte Kontrolle.
Für Bielefeld sind insbesondere relevant:
die Stadt Bielefeld für kommunale und lokale Programme
die KfW für Förderkredite
die Bundesnetzagentur für EEG-Fördersätze
das Bundesfinanzministerium für umsatzsteuerliche Regelungen
die gesetzlichen Vorschriften für steuerliche Fragen
Häufige Fragen zur Photovoltaik-Förderung in Bielefeld
Gibt es aktuell einen Zuschuss der Stadt Bielefeld für Photovoltaik?
Eine allgemeine kommunale Solarförderung für neue private Photovoltaikanlagen bietet die Stadt derzeit nicht an. Das frühere Bielefelder Solar-Förderprogramm lief von 2020 bis 2023.
Gibt es trotzdem Fördermöglichkeiten für eine PV-Anlage in Bielefeld?
Ja. Je nach Vorhaben können beispielsweise der KfW-Förderkredit 270, bestimmte Wohnraum- und Modernisierungsprogramme, steuerliche Regelungen und die EEG-Einspeisevergütung relevant sein.
Kann ich Photovoltaik mit KfW 270 finanzieren?
Grundsätzlich ja. Das Programm finanziert unter anderem Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher. Für Privatpersonen gelten zusätzliche Voraussetzungen; insbesondere muss zumindest ein Teil des erzeugten Stroms eingespeist oder verkauft werden.
Muss ich den KfW-Antrag vor der Bestellung stellen?
Ja. Die KfW verlangt die Beantragung über den Finanzierungspartner vor Beginn des Vorhabens beziehungsweise grundsätzlich vor Abschluss des rechtlich bindenden Vertrags.
Gibt es Förderung für einen Stromspeicher in Bielefeld?
Einen allgemeinen städtischen Batteriespeicher-Zuschuss gibt es derzeit nicht. Batteriespeicher können jedoch beispielsweise über KfW 270 finanziert und in bestimmten anderen Förderkonstellationen berücksichtigt werden.
Sind Photovoltaikanlagen von der Mehrwertsteuer befreit?
Umgangssprachlich wird das häufig so bezeichnet. Steuerrechtlich handelt es sich bei begünstigten Anlagen um den Nullsteuersatz von 0 Prozent gemäß § 12 Abs. 3 UStG. Ob einzelne Leistungen darunterfallen, hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen ab.
Sind Einnahmen aus meiner Photovoltaikanlage einkommensteuerfrei?
Bei Anlagen, die die Voraussetzungen des § 3 Nr. 72 EStG erfüllen, können entsprechende Einnahmen und Entnahmen steuerfrei sein. Die aktuelle Regelung sieht unter anderem Grenzen von 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit sowie insgesamt 100 kWp pro Steuerpflichtigem beziehungsweise Mitunternehmerschaft vor.
Ist die Einspeisevergütung eine Förderung?
Sie ist Teil des EEG-Fördersystems. Die Höhe richtet sich unter anderem nach Anlagenleistung, Inbetriebnahmezeitpunkt und danach, ob Teil- oder Volleinspeisung gewählt wird. Die aktuellen Werte veröffentlicht die Bundesnetzagentur.
Lohnt sich Photovoltaik in Bielefeld auch ohne kommunalen Zuschuss?
Das kann durchaus der Fall sein. Wirtschaftlichkeit hängt wesentlich von Investitionskosten, Solarertrag, Eigenverbrauch, Strompreis, Einspeisevergütung und zukünftigen Verbrauchern ab. Einen kommunalen Zuschuss braucht eine Anlage nicht zwingend, um sich wirtschaftlich zu rechnen.
Photovoltaik in Bielefeld richtig planen
Förderung ist ein wichtiger Teil der Planung – aber eben nur ein Teil.
Bevor du eine Entscheidung triffst, sollten Dach, Stromverbrauch, Anlagenleistung, Speicher, Zählerschrank und mögliche zukünftige Verbraucher gemeinsam betrachtet werden.
Bei homesun planen wir Photovoltaikanlagen passend zum jeweiligen Gebäude und besprechen auch, welche Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten für das Projekt grundsätzlich relevant sein können.
Die Vor-Ort-Beratung in Bielefeld und die Erstellung deines Angebots sind kostenlos.