Einspeisevergütung Photovoltaik Bielefeld: Wie viel gibt es für Solarstrom?

Eine Photovoltaikanlage produziert nicht immer genau so viel Strom, wie im eigenen Haus gerade benötigt wird. Besonders an sonnigen Tagen entsteht häufig ein Überschuss.

Dieser Solarstrom kann in das öffentliche Netz eingespeist werden. Unter den entsprechenden Voraussetzungen erhalten Anlagenbetreiber dafür eine gesetzlich festgelegte Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz.

Für Eigentümer in Bielefeld ist dabei wichtig: Die Einspeisevergütung ist nur ein Teil der Wirtschaftlichkeit. Ebenso entscheidend ist, wie viel Solarstrom direkt im eigenen Haushalt genutzt werden kann.

Wie Eigenverbrauch, Investitionskosten und Stromersparnis zusammenspielen, erklären wir ausführlich unter Lohnt sich Photovoltaik in Bielefeld?.

Wie hoch ist die Einspeisevergütung aktuell?

Für Gebäudeanlagen, die zwischen dem 1. August 2026 und dem 31. Januar 2027 in Betrieb genommen werden, gelten aktuell unterschiedliche Vergütungssätze je nach Anlagenleistung und Einspeiseart.

Bei Teileinspeisung gelten für die jeweiligen Leistungsanteile:

Bis 10 kW: 7,70 Cent je kWh
Über 10 bis 40 kW: 6,66 Cent je kWh
Über 40 bis 100 kW: 5,44 Cent je kWh

Bei Volleinspeisung gelten:

Bis 10 kW: 12,22 Cent je kWh
Über 10 bis 40 kW: 10,24 Cent je kWh
Über 40 bis 100 kW: 10,24 Cent je kWh

Die aktuellen Werte veröffentlicht die Bundesnetzagentur zur EEG-Förderung.

Was bedeutet Teileinspeisung?

Bei der Teileinspeisung wird der erzeugte Solarstrom zunächst im eigenen Gebäude genutzt.

Nur der Strom, der gerade nicht selbst verbraucht oder gegebenenfalls im Batteriespeicher gespeichert wird, fließt in das öffentliche Netz.

Für typische Einfamilienhäuser ist dieses Modell besonders relevant, weil selbst genutzter Solarstrom den Bezug von vergleichsweise teurem Netzstrom ersetzt.

Wer darüber nachdenkt, den Eigenverbrauch mit einem Batteriespeicher zu erhöhen, findet dazu unseren Ratgeber Lohnt sich ein Stromspeicher in Bielefeld?.

Was bedeutet Volleinspeisung?

Bei der Volleinspeisung wird der gesamte erzeugte Solarstrom in das öffentliche Netz eingespeist.

Dafür gelten höhere Vergütungssätze als bei der Teileinspeisung.

Das bedeutet aber nicht automatisch, dass Volleinspeisung wirtschaftlich besser ist. Wer im eigenen Haushalt einen hohen Stromverbrauch hat, kann durch direkten Eigenverbrauch möglicherweise mehr sparen als durch die zusätzliche Vergütung.

Gerade wenn eine Photovoltaik mit Wärmepumpe in Bielefeld oder eine Photovoltaikanlage mit Wallbox in Bielefeld geplant ist, steigt das Potenzial für eigenen Solarstromverbrauch.

Was passiert bei mehr als 10 kWp?

Die 10-kW-Grenze wird häufig falsch verstanden.

Eine Anlage mit beispielsweise 13 kW bekommt nicht plötzlich für die gesamte Anlage den niedrigeren Vergütungssatz.

Die Vergütung wird nach Leistungsanteilen berechnet.

Bei 13 kW Teileinspeisung erhalten die ersten 10 kW den Satz der ersten Stufe. Nur die darüberliegenden 3 kW werden mit dem Satz der nächsten Stufe bewertet.

Bei den aktuell geltenden Werten ergibt sich dadurch ungefähr ein gemischter Vergütungssatz von 7,46 Cent pro kWh.

Es wäre deshalb normalerweise falsch, eine ansonsten sinnvolle Dachanlage künstlich bei 10 kWp zu begrenzen, nur um vermeintlich eine höhere Vergütung zu behalten.

Sollte ich wegen der Einspeisevergütung möglichst klein bauen?

Nicht automatisch.

Gerüst, Wechselrichter, Elektroinstallation, Planung und Netzanschluss verursachen einen Teil der Kosten unabhängig davon, ob beispielsweise 18 oder 24 Module montiert werden.

Zusätzliche Module können deshalb verhältnismäßig günstig zusätzliche Jahreserträge erzeugen.

Welche Kostenpositionen bei einer Anlage tatsächlich berücksichtigt werden sollten, erklären wir unter Photovoltaik Kosten in Bielefeld.

Die Einspeisevergütung sollte deshalb nicht isoliert darüber entscheiden, wie groß eine Anlage wird.

Wie lange wird die Einspeisevergütung gezahlt?

Die EEG-Vergütung ist langfristig angelegt.

Für eine Anlage, die beispielsweise im September 2026 in Betrieb geht, läuft der gesetzliche Vergütungszeitraum grundsätzlich bis zum Ende des Jahres 2046, sofern die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Der bei Inbetriebnahme geltende Vergütungssatz wird dabei nicht jedes halbe Jahr nachträglich für die bestehende Anlage abgesenkt.

Die regelmäßigen Anpassungen betreffen vielmehr neu in Betrieb genommene Anlagen.

Muss ich die Photovoltaikanlage anmelden?

Ja.

Auch wenn die Einspeisevergütung gesetzlich geregelt ist, muss eine neue Photovoltaikanlage technisch korrekt angeschlossen und registriert werden.

In Bielefeld ist dafür insbesondere Bielefelder Netz relevant. Zusätzlich muss die Anlage im Marktstammdatenregister eingetragen werden.

Den kompletten lokalen Ablauf erklären wir unter Photovoltaik-Netzanmeldung in Bielefeld.

Auch der vorhandene Zählerplatz kann relevant werden. Mehr dazu unter Zählerschrank für Photovoltaik in Bielefeld.

Wie wird der eingespeiste Strom gemessen?

Für eine typische Anlage mit Eigenverbrauch wird ein geeigneter Zweirichtungszähler verwendet.

Dieser erfasst getrennt, wie viel Strom aus dem öffentlichen Netz bezogen und wie viel Solarstrom eingespeist wird.

Die Differenz zwischen Erzeugung und Einspeisung ist allerdings nicht automatisch der exakte Haushaltsverbrauch, wenn beispielsweise zusätzlich ein Batteriespeicher vorhanden ist. Moderne Energiemanagementsysteme können die tatsächlichen Energieflüsse wesentlich detaillierter darstellen.

Was bringt ein Batteriespeicher für die Einspeisevergütung?

Ein Speicher erhöht nicht die Vergütung pro eingespeister Kilowattstunde.

Er verändert vielmehr die Nutzung des Solarstroms.

Anstatt einen Überschuss sofort ins Netz einzuspeisen, kann ein Teil gespeichert und beispielsweise abends selbst genutzt werden.

Das kann wirtschaftlich interessant sein, weil eine selbst verbrauchte Kilowattstunde Netzstrom ersetzt, während für eine eingespeiste Kilowattstunde nur die EEG-Vergütung gezahlt wird.

Ob sich der zusätzliche Speicherpreis tatsächlich lohnt, erklären wir unter Lohnt sich ein Stromspeicher in Bielefeld?.

Was gilt bei Mehrfamilienhäusern?

Bei Mehrfamilienhäusern muss nicht zwingend der gesamte Solarstrom normal eingespeist werden.

Je nach Gebäudestruktur kommen beispielsweise Allgemeinstrom, Mieterstrom oder gemeinschaftliche Gebäudeversorgung infrage.

Die verschiedenen Grundmodelle erklären wir unter Photovoltaik auf Mehrfamilienhäusern in Bielefeld.

Für räumlich getrennte Verbraucher gibt es außerdem inzwischen Energy Sharing in Bielefeld.

Was gilt bei Gewerbe?

Auch Gewerbebetriebe können überschüssigen Solarstrom einspeisen.

Bei vielen Unternehmen liegt der Schwerpunkt aber auf dem Eigenverbrauch, weil Maschinen, Büro, Kühlung oder andere Verbraucher gerade tagsüber Strom benötigen.

Deshalb sollte zunächst der betriebliche Lastgang betrachtet werden.

Mehr dazu unter Photovoltaik für Gewerbe in Bielefeld.

Ändert die Solarpflicht etwas an der Einspeisevergütung?

Eine aufgrund der nordrhein-westfälischen Solarpflicht errichtete Anlage ist nicht automatisch von der normalen EEG-Systematik ausgeschlossen.

Die baurechtliche Pflicht und die energierechtliche Vergütung sind unterschiedliche Themen.

Wann eine PV-Pflicht bei Neubau oder Dachsanierung greift, erklären wir unter Solarpflicht in Bielefeld und NRW.

Gilt trotzdem 0 % Umsatzsteuer?

Einspeisevergütung und Umsatzsteuer-Nullsteuersatz sind ebenfalls getrennte Themen.

Für typische private Photovoltaikanlagen können weiterhin die Voraussetzungen des Nullsteuersatzes gelten.

Was genau bei Modulen, Speicher, Zählerschrank und weiteren Komponenten berücksichtigt werden kann, erklären wir unter 0 % Mehrwertsteuer bei Photovoltaik in Bielefeld.

Häufige Fragen zur Einspeisevergütung in Bielefeld

Bekomme ich bei mehr als 10 kWp weniger für die ganze Anlage?

Nein. Die Vergütung wird nach Leistungsanteilen berechnet. Nur der Anlagenanteil oberhalb der jeweiligen Grenze erhält den nächsten Vergütungssatz.

Wird meine Vergütung jedes Jahr niedriger?

Nicht für eine bereits in Betrieb genommene Anlage. Die regelmäßigen Änderungen betreffen grundsätzlich neue Anlagen.

Muss ich meinen Solarstrom einspeisen?

Nein. Bei der typischen Teileinspeisung wird Solarstrom zunächst selbst genutzt und nur der Überschuss eingespeist.

Ist ein Speicher wegen der niedrigen Einspeisevergütung automatisch sinnvoll?

Nein. Speicherpreis, Verbrauch, PV-Leistung und Nutzung müssen zusammenpassen. Mehr dazu unter Lohnt sich ein Stromspeicher in Bielefeld?.

Muss die Anlage bei Bielefelder Netz angemeldet werden?

Ja. Den Ablauf erklären wir unter Photovoltaik-Netzanmeldung in Bielefeld.

Fazit: Eigenverbrauch und Einspeisevergütung zusammen betrachten

Die Einspeisevergütung bietet Photovoltaikbetreibern eine langfristig kalkulierbare Vergütung für überschüssigen Solarstrom.

Bei einem typischen Eigenheim sollte sie aber nicht isoliert betrachtet werden.

Je mehr Solarstrom sinnvoll direkt genutzt werden kann, desto stärker kann die Anlage gleichzeitig den Bezug von Netzstrom reduzieren.

Die wichtigsten Kostenfaktoren findest du unter Photovoltaik Kosten in Bielefeld.

Weitere Informationen zur Anlagenplanung findest du unter Photovoltaik in Bielefeld.

Zurück
Zurück

Solarpflicht in Bielefeld und NRW: Was gilt bei Neubau und Dachsanierung?

Weiter
Weiter

Photovoltaik Gewerbe Bielefeld: Wann lohnt sich eine PV-Anlage für Unternehmen?