Photovoltaik Mehrfamilienhaus Bielefeld: Was ist zu beachten?
Ein Mehrfamilienhaus bietet häufig große Dachflächen und gleichzeitig mehrere Stromverbraucher unter einem Dach. Eigentlich gute Voraussetzungen für Photovoltaik.
In der Praxis ist die Planung allerdings komplexer als beim Einfamilienhaus. Es reicht nicht aus, Module auf das Dach zu setzen und anschließend zu überlegen, wer den erzeugten Strom bekommt.
Schon vor der Installation sollte geklärt werden: Gehört das Gebäude einem einzelnen Eigentümer oder einer Wohnungseigentümergemeinschaft? Soll Solarstrom nur für Allgemeinstrom genutzt werden? Sollen Bewohner teilnehmen? Ist Mieterstrom geplant? Oder passt die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung besser?
Wer zunächst die allgemeine Anlagenplanung vor Ort betrachten möchte, findet weitere Informationen unter Photovoltaik in Bielefeld.
Ob sich Photovoltaik auf dem Gebäude grundsätzlich wirtschaftlich rechnen kann, erklären wir außerdem unter Lohnt sich Photovoltaik in Bielefeld?.
Warum ist Photovoltaik auf einem Mehrfamilienhaus interessanter geworden?
Früher war die einfachste Lösung häufig: Photovoltaikanlage installieren und einen großen Teil des Stroms ins öffentliche Netz einspeisen.
Heute gibt es deutlich mehr Möglichkeiten, Solarstrom direkt im Gebäude zu nutzen.
Neben klassischen Mieterstrommodellen gibt es die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung nach § 42b EnWG. Dabei können Bewohner anteilig Solarstrom aus der Anlage nutzen und ihren übrigen Strom weiterhin über einen selbst gewählten Stromlieferanten beziehen. Die Strommengen werden viertelstündlich gemessen und anhand eines vereinbarten Aufteilungsschlüssels verteilt.
Dadurch kann eine PV-Anlage auf einem Mehrfamilienhaus wesentlich stärker auf Eigenverbrauch ausgerichtet werden.
Welche Modelle gibt es für ein Mehrfamilienhaus?
Grundsätzlich kommen mehrere Varianten infrage.
Die einfachste Lösung ist eine Photovoltaikanlage ausschließlich für Allgemeinstrom. Der Strom kann beispielsweise für Treppenhausbeleuchtung, Aufzug, Haustechnik oder andere gemeinschaftliche Verbraucher genutzt werden.
Daneben gibt es klassischen Mieterstrom, bei dem Solarstrom an Bewohner geliefert wird.
Eine weitere Möglichkeit ist die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung, bei der Bewohner einen bestimmten Anteil des jeweils verfügbaren Solarstroms erhalten und für den restlichen Bedarf ihren eigenen Stromlieferanten behalten.
Für besondere Konstellationen mit räumlich getrennten Verbrauchsstellen kann inzwischen außerdem Energy Sharing in Bielefeld relevant werden.
Diese Modelle sollten nicht miteinander vermischt werden.
Variante 1: Photovoltaik nur für Allgemeinstrom
Das ist häufig die technisch und organisatorisch einfachste Lösung.
Die PV-Anlage versorgt beispielsweise Treppenhausbeleuchtung, Aufzug, Lüftung, Heizungstechnik, Außenbeleuchtung oder andere gemeinsame Verbraucher des Gebäudes.
Überschüssiger Strom wird ins öffentliche Netz eingespeist.
Der Vorteil: Es entsteht kein umfassendes Stromliefermodell für einzelne Wohnungen.
Der Nachteil: Wenn der Allgemeinstromverbrauch relativ gering ist, kann nur ein kleiner Teil der Solarproduktion direkt im Gebäude genutzt werden.
Bei einem großen Dach und geringem Allgemeinstromverbrauch sollte deshalb geprüft werden, ob ein anderes Nutzungskonzept wirtschaftlich interessanter ist.
Die normale Vergütung überschüssiger Strommengen erklären wir unter Einspeisevergütung für Photovoltaik in Bielefeld.
Variante 2: Klassischer Mieterstrom
Beim klassischen Mieterstrom verkauft der Betreiber der Photovoltaikanlage Solarstrom an teilnehmende Bewohner.
Das Modell geht deutlich weiter als die bloße Verteilung des auf dem Dach erzeugten Stroms.
Der Mieterstromlieferant muss grundsätzlich auch dafür sorgen, dass teilnehmende Kunden dann Strom erhalten, wenn die Photovoltaikanlage nicht genügend produziert. Dazu wird zusätzlicher Reststrom beschafft. Die Bundesnetzagentur beschreibt ausdrücklich, dass der Mieterstromlieferant diese ergänzende Versorgung sicherstellen muss.
Je nach Anlage können unter den gesetzlichen Voraussetzungen außerdem Mieterstromzuschläge nach dem EEG relevant sein.
Das Modell kann attraktiv sein, ist aber energiewirtschaftlich anspruchsvoller.
Variante 3: Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung
Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung nach § 42b EnWG verfolgt einen anderen Ansatz.
Die Bewohner erhalten anteilig Strom aus der Photovoltaikanlage. Der Solarstrom muss dabei innerhalb desselben Gebäudes beziehungsweise einer entsprechenden Nebenanlage genutzt werden und darf nicht vorher durch das öffentliche Netz fließen.
Der Betreiber muss im Gegensatz zum klassischen Mieterstrom nicht die vollständige Stromversorgung der Bewohner übernehmen.
Jeder Teilnehmer behält deshalb seinen eigenen Stromlieferanten für den zusätzlichen Strombedarf.
Das kann die organisatorische Umsetzung gegenüber klassischem Mieterstrom vereinfachen.
Wie funktioniert die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung praktisch?
Die Stromerzeugung und der Verbrauch der teilnehmenden Bewohner werden in 15-Minuten-Intervallen erfasst.
Anschließend wird ermittelt, wie viel Solarstrom in diesem Zeitraum tatsächlich im Gebäude verfügbar war.
Dieser Strom wird anhand eines vereinbarten Aufteilungsschlüssels den Teilnehmern zugeordnet. Ein Teilnehmer kann dabei niemals mehr Solarstrom zugeordnet bekommen, als er in diesem 15-Minuten-Zeitraum tatsächlich verbraucht hat.
Das macht das Modell wesentlich genauer als eine einfache Jahresabrechnung.
Es bedeutet aber gleichzeitig, dass eine geeignete Messinfrastruktur benötigt wird.
Kann jede Wohnung einen eigenen Stromanbieter behalten?
Bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung: ja.
Das ist einer der größten Unterschiede zum klassischen Mieterstrom.
Der Bewohner erhält einen Anteil des Solarstroms aus dem Gebäude und bezieht den restlichen Strom weiterhin über seinen selbst gewählten Stromanbieter.
Der Betreiber der Photovoltaikanlage muss also nicht automatisch zum vollständigen Energieversorger werden.
Beim klassischen Mieterstrom funktioniert das anders.
Gibt es bei gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung einen Mieterstromzuschlag?
Nein.
Das sollte bei einer Wirtschaftlichkeitsberechnung ausdrücklich berücksichtigt werden.
Die Bundesnetzagentur stellt klar, dass die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung nach § 42b EnWG und der EEG-Mieterstromzuschlag nicht miteinander kombiniert werden können.
Deshalb ist nicht automatisch das Modell mit der einfacheren Abwicklung auch wirtschaftlich das beste.
Man muss Investitionskosten, Messkonzept, Verwaltung, möglichen Mieterstromzuschlag und tatsächlichen Solarstromverbrauch gemeinsam vergleichen.
Was ist ein Aufteilungsschlüssel?
Bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung wird festgelegt, welcher Teilnehmer welchen Anteil des verfügbaren Solarstroms erhalten kann.
Das ist der sogenannte Aufteilungsschlüssel.
Dieser kann beispielsweise so gestaltet werden, dass alle Wohnungen einen gleichen Anteil erhalten oder die Verteilung nach einem anderen vereinbarten Schlüssel erfolgt.
Nach § 42b EnWG wird im Zweifel zu gleichen Teilen verteilt, wenn kein anderer Schlüssel vereinbart wurde.
Entscheidend bleibt aber immer der tatsächliche Verbrauch innerhalb des jeweiligen 15-Minuten-Zeitfensters.
Was passiert, wenn eine Wohnung gerade keinen Strom verbraucht?
Dann kann ihr nicht einfach Solarstrom zugerechnet werden, den sie tatsächlich nicht verbraucht hat.
Die zugeteilte Strommenge ist auf den Verbrauch innerhalb des jeweiligen Viertelstundenintervalls begrenzt.
Nicht genutzte Solarstrommengen können je nach Anlagenkonzept anderen Teilnehmern zugeordnet, gespeichert oder in das öffentliche Netz eingespeist werden.
Dadurch wird deutlich, warum das tatsächliche Verbrauchsprofil der Bewohner eine wichtige Rolle spielt.
Muss jeder Bewohner teilnehmen?
Nein.
Bei entsprechenden Versorgungsmodellen sollte nicht davon ausgegangen werden, dass automatisch alle Bewohner teilnehmen müssen.
Gerade bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung schließen die teilnehmenden Bewohner einen Gebäudestromnutzungsvertrag beziehungsweise bei einer WEG kann unter bestimmten Voraussetzungen ein entsprechender Beschluss an dessen Stelle treten.
Nicht teilnehmende Bewohner können weiterhin vollständig über ihren bisherigen Stromlieferanten versorgt werden.
Was gilt bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft?
Bei einer WEG muss zunächst geklärt werden, wem Dachfläche und Anlage gehören sollen und wie Investitionskosten, Betrieb und Nutzung geregelt werden.
§ 42b EnWG sieht für eine Gebäudestromanlage, die von einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer betrieben wird, ausdrücklich vor, dass ein entsprechender WEG-Beschluss unter bestimmten Voraussetzungen den einzelnen Gebäudestromnutzungsvertrag ersetzen kann.
Die technische Anlagenplanung ist damit nur eine Seite des Projekts.
Auch Eigentums-, Beschluss- und Abrechnungsfragen müssen früh geklärt werden.
Muss eine WEG immer alle Eigentümer überzeugen?
Die konkrete Beschlusslage hängt vom geplanten Modell und der baulichen Umsetzung ab und sollte bei größeren Projekten juristisch beziehungsweise durch die WEG-Verwaltung sauber geprüft werden.
Wichtig ist vor allem, die Entscheidung nicht erst zu treffen, nachdem bereits eine vollständige PV-Anlage geplant wurde.
Vorher sollte geklärt sein:
Wer investiert?
Wem gehört die Anlage?
Wer wird Betreiber?
Wie werden Kosten verteilt?
Welche Bewohner nehmen teil?
Wie wird Solarstrom abgerechnet?
Wer übernimmt Wartung und Betrieb?
Erst danach sollte das Mess- und Anlagenkonzept endgültig festgelegt werden.
Welche Rolle spielt das Messkonzept?
Eine sehr große.
Beim Einfamilienhaus reichen häufig ein Hausanschluss und ein entsprechender Zweirichtungszähler.
Ein Mehrfamilienhaus besitzt dagegen mehrere Verbrauchsstellen.
Je nach Nutzungskonzept muss deshalb eindeutig gemessen werden können, wie viel Strom die PV-Anlage erzeugt, wie viel Solarstrom die Teilnehmer tatsächlich nutzen, wie viel Reststrom bezogen und wie viel überschüssiger Strom eingespeist wird.
Bielefelder Netz beschreibt für Kundenanlagen und Mieterstrommodelle entsprechende Abgrenzungen und Messkonzepte.
Deshalb sollte das Messkonzept vor der endgültigen Elektroplanung feststehen.
Welche Rolle spielt Bielefelder Netz?
Bei einem Mehrfamilienhaus mit Photovoltaik ist der Netzbetreiber unter anderem für die netzseitige Einbindung, Messkonzepte und die erforderlichen Marktprozesse relevant.
Bielefelder Netz führt Mehrfamilienhäuser mit Erzeugungsanlagen ausdrücklich als typische Beispiele für entsprechende Kundenanlagen beziehungsweise Mieterstrommodelle auf.
Die Photovoltaikanlage selbst muss zusätzlich korrekt beim Netzbetreiber angemeldet werden.
Den grundlegenden Bielefelder Prozess erklären wir unter Photovoltaik-Netzanmeldung in Bielefeld.
Gerade bei einem Mehrfamilienhaus würde ich die Netz- und Messkonzeption nicht erst nach der Montage klären.
Was ist mit dem Zählerraum?
Bei größeren Wohngebäuden kann die elektrische Ausgangssituation entscheidend werden.
Ältere Mehrfamilienhäuser besitzen teilweise Zähleranlagen, die ursprünglich für eine völlig andere elektrische Nutzung geplant wurden.
Mit Photovoltaik, intelligenten Messsystemen, Wärmepumpe, Ladeinfrastruktur und möglicherweise mehreren neuen Messstellen können zusätzliche Anforderungen entstehen.
Das bedeutet nicht automatisch, dass jeder alte Zählerraum komplett erneuert werden muss.
Die Grundlagen zur Bewertung bestehender Zähleranlagen erklären wir unter Zählerschrank für Photovoltaik in Bielefeld.
Bei Mehrfamilienhäusern muss allerdings zusätzlich das gesamte Messkonzept betrachtet werden.
Lohnt sich ein Batteriespeicher im Mehrfamilienhaus?
Das kann sinnvoll sein, ist aber deutlich komplexer als beim Einfamilienhaus.
Zuerst muss geklärt werden, welchen Verbraucher beziehungsweise welches Versorgungskonzept der Speicher überhaupt unterstützen soll.
Soll er nur Allgemeinstrom optimieren? Solarstrom für mehrere Wohnungen zeitlich verschieben? Eine zentrale Wärmepumpe unterstützen? Oder zusätzlich Ladeinfrastruktur einbinden?
Ohne diese Frage lässt sich keine sinnvolle Speichergröße bestimmen.
Auch hier gilt: Ein möglichst großer Speicher ist nicht automatisch wirtschaftlich.
Die allgemeinen Grundlagen findest du unter Lohnt sich ein Stromspeicher in Bielefeld?.
Kann eine zentrale Wärmepumpe mit der PV-Anlage versorgt werden?
Ja.
Gerade ein zentraler elektrischer Verbraucher kann bei einem Mehrfamilienhaus interessant sein.
Eine zentrale Wärmepumpe kann einen Teil des erzeugten Solarstroms direkt nutzen. Allerdings fällt der größte Heizenergiebedarf im Winter an, während die PV-Produktion dort geringer ist.
Eine Photovoltaikanlage ersetzt deshalb nicht den vollständigen Netzstrombedarf einer Wärmepumpe.
Trotzdem können beide Systeme sinnvoll zusammenarbeiten.
Mehr zum grundlegenden Zusammenspiel findest du unter Photovoltaik und Wärmepumpe in Bielefeld.
Was ist mit Wallboxen für mehrere Bewohner?
Ladeinfrastruktur kann ein Mehrfamilienhaus deutlich komplexer machen.
Eine einzelne 11-kW-Wallbox ist etwas anderes als beispielsweise acht oder zwölf Stellplätze mit Ladepunkten.
Bei mehreren Ladepunkten sollte deshalb ein intelligentes Lastmanagement berücksichtigt werden. Es verhindert, dass sämtliche Fahrzeuge gleichzeitig die theoretische Maximalleistung des Gebäudes abrufen.
Gleichzeitig kann das Energiemanagement versuchen, vorhandenen Solarstrom bevorzugt zum Laden zu nutzen.
Die grundlegende Kombination erklären wir unter Photovoltaik mit Wallbox in Bielefeld.
Was bedeutet § 14a EnWG für das Mehrfamilienhaus?
Bei neuen steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen, privaten Ladeeinrichtungen oder bestimmten Batteriespeichern kann § 14a EnWG relevant werden.
Gerade bei einem Mehrfamilienhaus können mehrere solcher Verbraucher gleichzeitig vorhanden sein.
Deshalb sollten Steuerbarkeit, Zählerkonzept und Energiemanagement bereits früh berücksichtigt werden.
Die Regeln zu 4,2 kW, Wallbox, Wärmepumpe, Speicher und reduzierten Netzentgelten erklären wir unter § 14a EnWG in Bielefeld.
Wie groß sollte die Photovoltaikanlage sein?
Das lässt sich bei einem Mehrfamilienhaus noch weniger über eine pauschale Formel beantworten als beim Einfamilienhaus.
Wichtige Faktoren sind:
verfügbare Dachfläche
Stromverbrauch der Wohnungen
Allgemeinstrom
Zahl der teilnehmenden Bewohner
zentrale Wärmepumpe
Ladeinfrastruktur
Batteriespeicher
Verschattung
gewünschtes Versorgungsmodell
Bei einem großen Dach kann eine hohe Anlagenleistung wirtschaftlich interessant sein.
Die Anlage sollte aber nicht künstlich allein nach der Anzahl der Wohnungen dimensioniert werden.
Welche grundlegenden Kostenfaktoren eine PV-Anlage beeinflussen, erklären wir unter Photovoltaik Kosten in Bielefeld.
Sollte das ganze Dach belegt werden?
Das kann sinnvoll sein.
Gerade bei Mehrfamilienhäusern stehen häufig größere Verbraucher und mehrere Nutzer zur Verfügung.
Außerdem fallen viele Projektkosten wie Gerüst, Planung, Elektroarbeiten und Netzanschluss ohnehin an.
Trotzdem sollte jede zusätzliche Dachfläche wirtschaftlich und technisch bewertet werden.
Die normale Einspeisung überschüssiger Strommengen bleibt schließlich ebenfalls eine Möglichkeit. Mehr dazu unter Einspeisevergütung für Photovoltaik in Bielefeld.
Was ist, wenn das Gebäude heute wenig Strom verbraucht?
Dann sollte insbesondere geprüft werden, welche zukünftigen Verbraucher geplant sind.
Ein Mehrfamilienhaus kann sich in den nächsten Jahren erheblich verändern.
Denkbar sind zentrale Wärmepumpe, zusätzliche Klimatisierung, mehrere Elektroautos oder ein Batteriespeicher.
Eine PV-Anlage sollte deshalb nicht ausschließlich auf den heutigen Allgemeinstromverbrauch zugeschnitten werden, wenn bereits absehbar ist, dass weitere elektrische Verbraucher hinzukommen.
Mieterstrom oder gemeinschaftliche Gebäudeversorgung – was ist besser?
Darauf gibt es keine pauschale Antwort.
Klassischer Mieterstrom kann den Mieterstromzuschlag ermöglichen, bringt aber umfangreichere Pflichten eines Stromlieferanten und die Organisation der vollständigen Stromversorgung der Teilnehmer mit sich.
Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung vereinfacht die Reststromversorgung, weil jeder Teilnehmer seinen eigenen Lieferanten behält. Dafür gibt es keinen Mieterstromzuschlag.
Welche Variante wirtschaftlich und organisatorisch besser passt, muss anhand des konkreten Gebäudes entschieden werden.
Und was ist Energy Sharing?
Energy Sharing geht noch einen Schritt weiter.
Bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung bleibt der Solarstrom innerhalb des Gebäudes beziehungsweise der entsprechenden Nebenanlage und wird nicht über das öffentliche Netz transportiert.
Beim Energy Sharing können dagegen unter den gesetzlichen Voraussetzungen räumlich getrennte Verbrauchsstellen über das öffentliche Verteilnetz eingebunden werden.
Deshalb ist Energy Sharing nicht einfach ein neuer Name für Mieterstrom.
Die Unterschiede erklären wir ausführlich unter Energy Sharing in Bielefeld.
Was gilt für die Einspeisevergütung?
Auch bei einem Mehrfamilienhaus wird häufig nicht jede erzeugte Kilowattstunde direkt verbraucht.
Überschüsse können deshalb grundsätzlich ins öffentliche Netz eingespeist werden.
Welcher Vergütungssatz gilt, hängt unter anderem von Anlagengröße, Inbetriebnahme und gewähltem Modell ab.
Die aktuellen Werte erklären wir unter Einspeisevergütung für Photovoltaik in Bielefeld.
Bei Mieterstrom muss zusätzlich zwischen normal eingespeisten Überschüssen und den tatsächlich an Mieterstromkunden gelieferten Strommengen unterschieden werden.
Gilt der Nullsteuersatz auch beim Mehrfamilienhaus?
Das lässt sich nicht allein anhand der Zahl der Wohnungen beantworten.
Der Umsatzsteuer-Nullsteuersatz richtet sich nach den Voraussetzungen des § 12 Abs. 3 UStG und der konkreten Leistung.
Deshalb sollte bei größeren Anlagen nicht einfach pauschal mit „immer 0 %“ kalkuliert werden.
Die Grundlagen sowie die Einordnung von Speicher, Zählerschrank und weiteren Komponenten findest du unter 0 % Mehrwertsteuer bei Photovoltaik in Bielefeld.
Gibt es Förderungen?
Auch hier sollte zwischen Förderung, Einspeisevergütung und steuerlichen Vorteilen unterschieden werden.
Für ein Mehrfamilienhaus können je nach Projekt unterschiedliche Förder- oder Finanzierungsmöglichkeiten relevant sein.
Der Mieterstromzuschlag ist beispielsweise eine EEG-Förderung für bestimmte Mieterstrommodelle, aber kein allgemeiner Investitionszuschuss für jede PV-Anlage.
Weitere allgemeine Fördermöglichkeiten erklären wir unter Photovoltaik Förderung in Bielefeld.
Was ist mit der Solarpflicht bei Mehrfamilienhäusern?
Auch Mehrfamilienhäuser können unter die nordrhein-westfälische Solarpflicht fallen.
Das gilt insbesondere bei entsprechenden Neubauten und seit 2026 auch bei bestimmten vollständigen Dachsanierungen im Bestand.
Die gesetzlichen Mindestanforderungen unterscheiden sich dabei von der Frage, welche Anlagenleistung wirtschaftlich sinnvoll ist.
Die aktuellen Regeln erklären wir unter Solarpflicht in Bielefeld und NRW.
Gerade wenn ein Dach ohnehin vollständig saniert wird, sollte die Photovoltaikplanung deshalb früh mit dem Dachprojekt abgestimmt werden.
Was ist bei einer Dachsanierung besonders wichtig?
Bei einem älteren Mehrfamilienhaus sollte zunächst geprüft werden, wie lange das bestehende Dach noch genutzt werden kann.
Eine neue Photovoltaikanlage kann mehrere Jahrzehnte auf dem Gebäude verbleiben.
Wenn bereits absehbar ist, dass die Dacheindeckung wenige Jahre später vollständig erneuert werden muss, kann es wirtschaftlich unsinnig sein, die PV-Anlage jetzt zu montieren und kurz danach wieder abzubauen.
Außerdem kann eine vollständige Dachsanierung inzwischen die Solarpflicht in Bielefeld und NRW auslösen.
Dachzustand und PV-Planung sollten deshalb zusammen betrachtet werden.
Kann Photovoltaik den Wert eines Mehrfamilienhauses erhöhen?
Eine pauschale Wertsteigerung in einem bestimmten Eurobetrag lässt sich nicht seriös versprechen.
Eine moderne Energieversorgung kann eine Immobilie aber attraktiver machen.
Besonders relevant können langfristig niedrige Stromkosten für Allgemeinflächen, Versorgung einer Wärmepumpe, Ladeinfrastruktur und die Möglichkeit zur Nutzung von Solarstrom durch Bewohner werden.
Wie stark sich das auf den tatsächlichen Immobilienwert auswirkt, hängt jedoch von Gebäude, Standort, Anlagenzustand und Vermietungssituation ab.
Was sollte vor einem Angebot geklärt werden?
Bei einem Mehrfamilienhaus würde ich vor einer verbindlichen Planung mindestens folgende Punkte klären:
Eigentümerstruktur oder WEG
Zahl der Wohneinheiten
Stromverbrauch der Allgemeinflächen
mögliche Verbrauchsdaten der Wohnungen
geplantes Stromnutzungsmodell
vorhandenes Messkonzept
Zustand des Zählerraums
Dachfläche und Dachzustand
zentrale Wärmepumpe
geplante Wallboxen
möglicher Batteriespeicher
Netzanschluss
Erst danach lässt sich entscheiden, welches Anlagen- und Messkonzept sinnvoll ist.
Worauf bei Angeboten zusätzlich geachtet werden sollte, erklären wir unter Photovoltaik-Anbieter in Bielefeld vergleichen.
Häufige Fragen zu Photovoltaik auf Mehrfamilienhäusern in Bielefeld
Kann ein Mehrfamilienhaus Photovoltaik nutzen?
Ja. Die Anlage kann beispielsweise Allgemeinstrom versorgen, vollständig oder teilweise einspeisen oder über verschiedene Modelle Solarstrom für Bewohner bereitstellen.
Was ist die einfachste Lösung?
Eine Anlage nur für den Allgemeinstrom ist organisatorisch häufig einfacher. Sie nutzt allerdings je nach Gebäude möglicherweise nur einen kleinen Teil des vorhandenen Solarstroms direkt.
Was ist gemeinschaftliche Gebäudeversorgung?
Dabei wird Solarstrom innerhalb des Gebäudes viertelstündlich auf teilnehmende Verbraucher verteilt. Die Teilnehmer behalten ihren eigenen Reststromlieferanten.
Ist das dasselbe wie Mieterstrom?
Nein. Klassischer Mieterstrom beinhaltet grundsätzlich eine umfassendere Stromlieferbeziehung.
Gibt es bei gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung den Mieterstromzuschlag?
Nein. Die Bundesnetzagentur stellt ausdrücklich klar, dass bei § 42b EnWG kein Mieterstromzuschlag beansprucht werden kann.
Müssen alle Bewohner teilnehmen?
Nein. Je nach Modell können Bewohner teilnehmen oder ihre bisherige Versorgung beibehalten.
Braucht man Smart Meter?
Für die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung sind viertelstündliche Messwerte erforderlich. Deshalb muss die entsprechende Messinfrastruktur vorhanden sein.
Braucht ein Mehrfamilienhaus einen Stromspeicher?
Nicht automatisch. Die sinnvolle Größe hängt vom tatsächlichen Versorgungskonzept ab.
Kann eine Wärmepumpe Solarstrom nutzen?
Ja. Besonders eine zentrale Wärmepumpe kann ein relevanter gemeinschaftlicher Stromverbraucher sein.
Können mehrere Wallboxen mit Photovoltaik kombiniert werden?
Ja. Bei mehreren Ladepunkten sollte allerdings ein Last- und Energiemanagement berücksichtigt werden.
Muss die Anlage bei Bielefelder Netz angemeldet werden?
Ja. Den grundlegenden Prozess erklären wir unter Photovoltaik-Netzanmeldung in Bielefeld.
Muss der alte Zählerraum komplett erneuert werden?
Nicht automatisch. Das vorhandene Mess- und Zählerkonzept muss aber geprüft werden. Mehr dazu unter Zählerschrank für Photovoltaik in Bielefeld.
Fazit: Beim Mehrfamilienhaus entscheidet zuerst das Nutzungskonzept
Bei einem Einfamilienhaus ist die Frage meist relativ einfach: Der Eigentümer produziert Solarstrom und nutzt ihn selbst.
Bei einem Mehrfamilienhaus muss dagegen zuerst entschieden werden, wer den Strom überhaupt nutzen soll.
Allgemeinstrom, klassische Einspeisung, Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung funktionieren technisch und energiewirtschaftlich unterschiedlich.
Deshalb würde ich bei einem Mehrfamilienhaus nicht zuerst mit der Modulzahl beginnen.
Die richtige Reihenfolge ist:
Gebäude und Eigentümerstruktur → gewünschte Stromnutzung → Messkonzept → Verbrauch → PV-Anlagengröße → Speicher und weitere Verbraucher.
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Bei homesun solar betrachten wir nicht nur die verfügbare Dachfläche. Wir berücksichtigen auch Eigentümerstruktur, Stromverbrauch, Zähleranlage, mögliche Wärmepumpe, Ladeinfrastruktur und die gewünschte Nutzung des Solarstroms.
Je nach Versorgungsmodell können zusätzliche Messstellenbetreiber oder spezialisierte Energiedienstleister notwendig sein.
Weitere Informationen zur Photovoltaikplanung vor Ort findest du unter Photovoltaik in Bielefeld.