Solarpflicht in Bielefeld und NRW: Was gilt bei Neubau und Dachsanierung?
Wer in Bielefeld neu baut oder das Dach eines bestehenden Gebäudes vollständig erneuert, sollte Photovoltaik inzwischen frühzeitig mitdenken. Denn die sogenannte Solarpflicht in Nordrhein-Westfalen betrifft längst nicht mehr nur große Gewerbegebäude.
Für neue Nichtwohngebäude gilt die Pflicht bei entsprechenden Bauanträgen nach dem 1. Januar 2024, für neue Wohngebäude nach dem 1. Januar 2025. Seit 2026 kann sie außerdem greifen, wenn bei einem bestehenden Gebäude die Dachhaut vollständig erneuert wird. Grundlage sind § 42a der Landesbauordnung NRW und die Solaranlagen-Verordnung Nordrhein-Westfalen.
Die offiziellen Regelungen findest du direkt in der Landesbauordnung NRW und in der Solaranlagen-Verordnung Nordrhein-Westfalen.
Für Eigentümer in Bielefeld bedeutet das aber nicht, dass bei jeder kleinen Dachreparatur sofort eine große Solaranlage vorgeschrieben ist. Entscheidend sind Art der Baumaßnahme, Dachfläche, technische Voraussetzungen und mögliche Ausnahmen.
Wer ohnehin eine Photovoltaikanlage in Bielefeld plant, sollte außerdem zwischen gesetzlicher Mindestanforderung und wirtschaftlich sinnvoller Anlagengröße unterscheiden. Ob eine größere Dachbelegung langfristig sinnvoll ist, betrachten wir ausführlich unter Lohnt sich Photovoltaik in Bielefeld?.
Seit wann gilt die Solarpflicht in Bielefeld?
Die Solarpflicht ist keine eigene Regelung der Stadt Bielefeld. Sie stammt aus dem Landesrecht Nordrhein-Westfalens und gilt deshalb auch für Gebäude in Bielefeld.
Die Einführung erfolgte schrittweise: Nichtwohngebäude wurden zuerst erfasst, danach neue Wohngebäude. Bei Gebäuden, die nicht unter die frühere kommunale Sonderregelung fallen, greift die Pflicht auch dann, wenn nach dem 1. Januar 2026 mit einer vollständigen Erneuerung der Dachhaut begonnen wird.
Damit betrifft das Thema inzwischen auch viele private Hauseigentümer, die keinen Neubau planen.
Wann löst eine Dachsanierung die Solarpflicht aus?
Nicht jede Reparatur am Dach reicht aus.
Die Solaranlagen-Verordnung definiert eine vollständige Erneuerung der Dachhaut als eine Maßnahme, bei der die Abdichtung oder Eindeckung eines Daches vollständig erneuert wird. Arbeiten, die ausschließlich der Behebung kurzfristig eingetretener Schäden dienen, sind davon ausgenommen.
Wer nach einem Sturm einige beschädigte Dachziegel ersetzen lässt, löst dadurch also nicht automatisch die Solarpflicht aus.
Wird ein Steildach dagegen vollständig neu eingedeckt oder die Abdichtung eines Flachdachs komplett erneuert, sollte Photovoltaik bereits vor Beginn der Arbeiten berücksichtigt werden.
Gerade dann können Dachdecker, Gerüst und PV-Montage sinnvoll miteinander koordiniert werden.
Wie groß muss die Photovoltaikanlage beim Neubau sein?
Bei Neubauten muss die Photovoltaikanlage grundsätzlich mindestens 30 Prozent der Bruttodachfläche bedecken.
Das ist eine gesetzliche Mindestanforderung und noch keine Empfehlung für die wirtschaftlich optimale Anlage.
Ein Haus mit gut geeignetem Dach kann beispielsweise wesentlich mehr nutzbare Fläche besitzen. Wenn später ein Stromspeicher, Elektroauto oder eine Wärmepumpe hinzukommt, kann eine größere Anlage langfristig interessanter sein.
Wie groß muss die Anlage bei einer Dachsanierung sein?
Bei einer vollständigen Erneuerung der Dachhaut gelten grundsätzlich 30 Prozent der Nettodachfläche.
Anders als beim Neubau wird hier also nicht einfach die gesamte Bruttodachfläche zugrunde gelegt. Bei der Nettodachfläche können beispielsweise ungeeignete oder anderweitig benötigte Bereiche berücksichtigt werden.
Für bestimmte Gebäude gibt es zusätzlich eine besonders praktische Alternative:
Statt die 30 Prozent auszurechnen, kann eine festgelegte Mindestleistung installiert werden.
Welche Mindestleistung gilt bei einer Dachsanierung?
Die Solaranlagen-Verordnung sieht bei vollständiger Dachhauterneuerung folgende Alternativen zur 30-Prozent-Regel vor:
Wohngebäude mit höchstens zwei Wohneinheiten: mindestens 3 kWp
drei bis fünf Wohneinheiten: mindestens 4 kWp
sechs bis zehn Wohneinheiten: mindestens 8 kWp
Nichtwohngebäude: mindestens 8 kWp
Diese kWp-Werte sind eine alternative Erfüllungsmöglichkeit bei vollständiger Dachhauterneuerung, nicht die allgemeine Regel für jeden Neubau.
Gerade beim klassischen Ein- oder Zweifamilienhaus ist deshalb wichtig: 3 kWp können rechtlich ausreichen – wirtschaftlich können 3 kWp trotzdem viel zu klein sein.
Warum würde ich nicht automatisch nur 3 kWp bauen?
Weil die Solarpflicht nur die Frage beantwortet, welche Mindestanforderung erfüllt werden muss.
Eine wirtschaftliche PV-Planung beantwortet eine andere Frage:
Welche Anlagenleistung passt langfristig zum Haus?
Wenn beispielsweise 60 oder 70 Quadratmeter gut nutzbare Dachfläche vorhanden sind, würde eine 3-kWp-Anlage nur einen kleinen Teil des möglichen Solarertrags nutzen.
Viele einmalige Projektkosten entstehen ohnehin: Planung, Gerüst, Elektroarbeiten, Netzanschluss und Montageorganisation.
Deshalb sollten Eigentümer zusätzlich prüfen, was eine größere Anlage kostet. Die einzelnen Preisfaktoren erklären wir unter Photovoltaik Kosten in Bielefeld.
Muss wegen der Solarpflicht ein Stromspeicher installiert werden?
Nein.
Die Solarpflicht bedeutet nicht automatisch, dass ein Batteriespeicher erforderlich ist.
Ob ein Speicher sinnvoll ist, hängt von PV-Leistung, Stromverbrauch, Verbrauchszeiten, Strompreis und möglichen zukünftigen Verbrauchern ab.
Ein kleiner Haushalt mit hohem Tagesverbrauch kann eine andere sinnvolle Speichergröße haben als ein Haus mit Wärmepumpe und Elektroauto.
Deshalb sollte ein Speicher nicht einfach deshalb gekauft werden, weil ohnehin Photovoltaik vorgeschrieben ist. Die wirtschaftliche und technische Einordnung findest du unter Lohnt sich ein Stromspeicher in Bielefeld?.
Sollte eine Wärmepumpe direkt berücksichtigt werden?
Wenn eine Wärmepumpe bereits vorhanden oder in den nächsten Jahren geplant ist: ja.
Sie erhöht den Stromverbrauch eines Gebäudes deutlich. Eine PV-Anlage, die ausschließlich anhand des heutigen Haushaltsstromverbrauchs dimensioniert wird, kann deshalb später zu klein erscheinen.
Gerade bei Neubauten ist es sinnvoll, Photovoltaik, Wärmepumpe und Energiemanagement gemeinsam zu denken.
Wie beide Systeme zusammenspielen, erklären wir unter Photovoltaik und Wärmepumpe in Bielefeld.
Was ist mit Elektroauto und Wallbox?
Auch ein Elektroauto kann den Strombedarf eines Haushalts deutlich verändern.
Wer heute beispielsweise 3.500 kWh Haushaltsstrom benötigt, aber künftig regelmäßig ein Elektroauto zuhause lädt, hat später einen anderen Stromverbrauch als bei der ursprünglichen PV-Planung.
Wenn ohnehin genügend Dachfläche vorhanden ist, sollte das berücksichtigt werden.
Wie PV-Überschussladen und Anlagenplanung zusammenspielen, erklären wir unter Photovoltaik mit Wallbox in Bielefeld.
Bei Wallbox, Wärmepumpe und bestimmten Batteriespeichern können außerdem die Regelungen für steuerbare Verbrauchseinrichtungen relevant werden. Mehr dazu findest du unter § 14a EnWG in Bielefeld.
Welche Dachflächen gelten als geeignet?
Nicht jede Dachfläche muss zwangsläufig mit Modulen belegt werden.
Die Solaranlagen-Verordnung berücksichtigt unter anderem konstruktiv ungeeignete Dachflächen sowie bestimmte Dacheindeckungen. Auch die Ausrichtung und weitere tatsächliche Einschränkungen können eine Rolle spielen.
Dachfenster, Gauben, Schornsteine, Entlüftungen und Verschattung beeinflussen zusätzlich die tatsächliche Modulplanung.
Für eine erste Einschätzung bietet die Stadt Bielefeld Informationen zu Solarenergie und zur Eignung von Dachflächen. Eine erste Orientierung findest du bei der Stadt Bielefeld zum Thema erneuerbare Energien und Solarenergie.
Eine digitale Dachkarte ersetzt allerdings keine technische Prüfung des tatsächlichen Gebäudes.
Was gilt bei Norddächern?
Die Ausrichtung wird in der NRW-Regelung ausdrücklich berücksichtigt.
Die Verordnung definiert für ihre Zwecke sogar den Bereich „Norden“ als Himmelsrichtungen zwischen Ostnordost und Westnordwest. Bei bestimmten ausschließlich nach Norden ausgerichteten Dachflächen kann eine technische Ausnahme relevant werden.
Ein Dach mit einzelnen Nordflächen ist aber nicht automatisch vollständig von der Solarpflicht befreit.
Wenn zusätzlich geeignete Süd-, Ost- oder Westflächen vorhanden sind, müssen diese separat betrachtet werden.
Was gilt bei Verschattung?
Auch Verschattung muss konkret betrachtet werden.
Ein einzelner Schornstein oder Baum macht nicht automatisch das gesamte Dach ungeeignet.
Bei größeren Schattenbereichen kann sich jedoch die tatsächlich sinnvoll nutzbare Modulfläche reduzieren.
Für die wirtschaftliche Planung ist das genauso relevant wie für die rechtliche Ermittlung der geeigneten Dachfläche.
Gilt die Solarpflicht auch bei einem Anbau?
Ein Ausbau oder Anbau kann einem Neubau gleichgestellt werden, wenn dadurch neue für Photovoltaik geeignete Dachfläche entsteht. Bestehende Dachflächen werden dabei nicht automatisch mitgerechnet.
Wer beispielsweise sein Haus erweitert und dadurch ein neues Flachdach oder eine größere zusätzliche Dachfläche schafft, sollte Photovoltaik bereits in der Gebäudeplanung berücksichtigen.
Das kann sogar Vorteile haben: Leitungswege, Dachaufbauten und Zählerplatz können von Anfang an passend geplant werden.
Gibt es Gebäude, für die die Solarpflicht nicht gilt?
Ja.
Die Solaranlagen-Verordnung nimmt unter anderem Gebäude mit einer Nutzfläche bis zu 50 Quadratmetern sowie bestimmte Behelfs- und untergeordnete Gebäude aus.
Das bedeutet allerdings nicht automatisch, dass jede Garage oder jeder kleine Gebäudeteil unabhängig vom Gesamtprojekt pauschal ausgenommen ist.
Bei komplexeren Bauvorhaben sollte deshalb immer das konkrete Gebäude betrachtet werden.
Gibt es weitere Ausnahmen?
Ja.
Die Pflicht entfällt unter anderem soweit ihre Erfüllung anderen öffentlich-rechtlichen Pflichten widerspricht, im Einzelfall technisch unmöglich oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist.
Technische Gründe können beispielsweise besondere Dachkonstruktionen oder fehlende Tragfähigkeit sein, wenn eine Umsetzung nur mit erheblichen zusätzlichen Baumaßnahmen möglich wäre.
Eine Ausnahme sollte aber nicht einfach selbst angenommen werden. Sie muss im Zweifel gegenüber der zuständigen Bauaufsichtsbehörde nachgewiesen werden.
Wann ist Photovoltaik wirtschaftlich nicht vertretbar?
Die Verordnung definiert dafür konkrete Kriterien.
Eine wirtschaftliche Unvertretbarkeit kann beispielsweise vorliegen, wenn die berechnete Amortisationszeit der vorgeschriebenen Photovoltaikanlage mehr als 25 Jahre beträgt.
Bei bestimmten Bestandsgebäuden mit Baubeginn vor 2024 kann außerdem relevant sein, ob notwendige zusätzliche Systemkosten mehr als 70 Prozent der Kosten der Photovoltaikanlage betragen. Dazu können außergewöhnliche PV-bedingte Mehraufwendungen etwa für Statik, Sicherheit oder andere bautechnische Maßnahmen zählen.
Diese gesetzliche Ausnahme sollte nicht mit der normalen Wirtschaftlichkeitsberechnung einer freiwilligen Solaranlage verwechselt werden.
Für die normale Frage, ob eine Anlage finanziell sinnvoll ist, solltest du Stromverbrauch, Eigenverbrauch, Anlagenpreis und Einspeisung betrachten.
Kann Solarthermie die Pflicht erfüllen?
Unter bestimmten Voraussetzungen ja.
Die Solaranlagen-Verordnung sieht vor, dass die Pflicht als erfüllt gelten kann, wenn das wirtschaftliche Flächenpotenzial für Photovoltaik durch eine Solarthermieanlage ausgeschöpft wird.
Auch eine ausreichend dimensionierte Photovoltaikanlage auf anderen Außenflächen des Gebäudes kann unter den Voraussetzungen der Verordnung als Erfüllungsoption dienen.
Welche Lösung tatsächlich sinnvoll ist, hängt vom Gebäude und vom geplanten Energiesystem ab.
Was gilt für Gewerbegebäude in Bielefeld?
Nichtwohngebäude wurden von der Solarpflicht bereits früher erfasst als Wohngebäude.
Bei entsprechenden Neubauten gilt die Pflicht seit 2024. Seit 2026 können außerdem vollständige Dachsanierungen bestehender Nichtwohngebäude betroffen sein.
Gerade bei einem Gewerbebetrieb wäre es allerdings häufig wirtschaftlich wenig sinnvoll, die Anlage nur auf die gesetzliche Mindestgröße zu beschränken.
Viele Unternehmen verbrauchen tagsüber Strom – genau dann, wenn eine Photovoltaikanlage viel Energie erzeugt.
Deshalb sollte bei Hallen, Büros oder Gewerbeobjekten der tatsächliche Lastgang betrachtet werden. Mehr dazu erklären wir unter Photovoltaik für Gewerbe in Bielefeld.
Was gilt für größere Parkplätze?
Auch bestimmte neue Stellplatzflächen von Nichtwohngebäuden fallen unter die NRW-Regelung.
Bei neu errichteten, für Solar geeigneten Stellplatzflächen mit mehr als 35 notwendigen Kfz-Stellplätzen, die einem Nichtwohngebäude dienen, ist grundsätzlich Photovoltaik vorgesehen. Die Mindestfläche beträgt 30 Prozent der geeigneten Stellplatzfläche.
Für private Stellplätze eines normalen Einfamilienhauses ist diese Vorschrift nicht das typische Anwendungsgebiet.
Bei größeren Gewerbeprojekten können dagegen PV-Überdachung, Ladeinfrastruktur und eigener Stromverbrauch sinnvoll miteinander kombiniert werden.
Gilt die Solarpflicht auch für Mehrfamilienhäuser?
Ja.
Auch Wohngebäude mit mehreren Wohneinheiten fallen grundsätzlich unter die gesetzlichen Vorgaben.
Bei einer vollständigen Dachhauterneuerung gelten als alternative Mindestleistungen 4 kWp bei drei bis fünf Wohneinheiten und 8 kWp bei sechs bis zehn Wohneinheiten.
Bei Mehrfamilienhäusern entsteht danach allerdings eine zusätzliche Frage:
Wie soll der erzeugte Strom genutzt werden?
Möglichkeiten und technische Besonderheiten erklären wir unter Photovoltaik auf Mehrfamilienhäusern in Bielefeld.
Soll erneuerbarer Strom künftig sogar über das öffentliche Netz mit räumlich getrennten Verbrauchern geteilt werden, findest du dazu Energy Sharing in Bielefeld.
Muss eine vorgeschriebene PV-Anlage trotzdem angemeldet werden?
Ja.
Die Solarpflicht ersetzt nicht die normalen technischen und energierechtlichen Anforderungen einer Photovoltaikanlage.
Die Anlage muss weiterhin korrekt beim Netzbetreiber bearbeitet und im Marktstammdatenregister registriert werden.
Die Solaranlagen-Verordnung verlangt für den Nachweis der Pflichterfüllung auf Verlangen der Bauaufsichtsbehörde unter anderem auch eine Bestätigung über die Registrierung im Marktstammdatenregister.
Wie der Netzanschluss bei uns vor Ort funktioniert, erklären wir unter Photovoltaik-Netzanmeldung in Bielefeld.
Was ist mit dem Zählerschrank?
Die Solarpflicht beantwortet die Frage, ob eine Photovoltaikanlage erforderlich ist.
Sie beantwortet nicht automatisch, ob der vorhandene Zählerplatz technisch unverändert bleiben kann.
Gerade bei einem älteren Haus, dessen Dach jetzt vollständig saniert wird, kann gleichzeitig eine ältere Elektroinstallation vorhanden sein.
Ein alter Zählerschrank bedeutet aber nicht pauschal, dass automatisch alles erneuert werden muss.
Wann eine Anpassung tatsächlich notwendig werden kann, erklären wir unter Zählerschrank für Photovoltaik in Bielefeld.
Brauche ich für Photovoltaik eine Baugenehmigung?
Solaranlagen auf normalen Dach- und Außenwandflächen sind in Nordrhein-Westfalen in vielen Fällen verfahrensfrei. Die aktuelle BauO NRW nennt Solaranlagen in, an und auf Dach- und Außenwandflächen grundsätzlich unter den verfahrensfreien Vorhaben, mit bestimmten Ausnahmen.
Verfahrensfrei bedeutet allerdings nicht, dass andere öffentlich-rechtliche Anforderungen automatisch entfallen.
Bei besonderen Gebäuden können beispielsweise Denkmalschutz, Bebauungsplan, Statik oder andere baurechtliche Vorgaben eine Rolle spielen.
Gilt bei einer verpflichtenden Anlage trotzdem 0 % Umsatzsteuer?
Solarpflicht und Umsatzsteuer sind zwei voneinander getrennte Themen.
Nur weil eine Photovoltaikanlage aufgrund baurechtlicher Vorschriften installiert werden muss, ändert das nicht automatisch die umsatzsteuerlichen Voraussetzungen.
Bei typischen privaten Anlagen können weiterhin die Voraussetzungen des Nullsteuersatzes nach § 12 Abs. 3 UStG vorliegen.
Was bei Solarmodulen, Batteriespeicher, Zählerschrank, HEMS oder anderen Bestandteilen gilt, erklären wir ausführlich unter 0 % Mehrwertsteuer bei Photovoltaik in Bielefeld.
Gibt es wegen der Solarpflicht eine besondere Förderung?
Die Solarpflicht selbst ist keine Förderung.
Eine gesetzlich erforderliche Anlage erhält also nicht automatisch einen zusätzlichen Zuschuss, nur weil sie installiert werden muss.
Trotzdem können je nach Projekt Förderkredite, steuerliche Regelungen oder andere Programme interessant sein.
Die verschiedenen Möglichkeiten haben wir unter Photovoltaik Förderung in Bielefeld zusammengefasst.
Förderung, Nullsteuersatz und Solarpflicht sollten deshalb klar voneinander getrennt werden.
Bekomme ich trotzdem Einspeisevergütung?
Grundsätzlich kann auch eine Photovoltaikanlage, die wegen der Solarpflicht errichtet wurde, nach den normalen EEG-Voraussetzungen für eingespeisten Strom vergütet werden.
Die baurechtliche Pflicht nimmt der Anlage nicht automatisch die energierechtlichen Vergütungsmöglichkeiten.
Die aktuellen Vergütungssätze und den Unterschied zwischen Teil- und Volleinspeisung erklären wir unter Einspeisevergütung für Photovoltaik in Bielefeld.
Die Anlagengröße sollte trotzdem nicht allein anhand der Einspeisevergütung gewählt werden. Bei einem Eigenheim sind Eigenverbrauch und zukünftiger Strombedarf häufig mindestens genauso wichtig.
Reicht ein Balkonkraftwerk für die Solarpflicht?
Ein typisches Balkonkraftwerk sollte nicht automatisch mit einer Anlage zur Erfüllung der Solarpflicht gleichgesetzt werden.
Gerade bei der vollständigen Dachhauterneuerung eines Ein- oder Zweifamilienhauses sieht die vereinfachte Leistungsalternative mindestens 3 kWp vor. Ein klassisches Steckersolargerät liegt typischerweise darunter.
Wer nur eine kleine Steckersolaranlage für Balkon oder Terrasse sucht, findet die Unterschiede unter Balkonkraftwerk in Bielefeld.
Bei einem Neubau oder einer vollständigen Dachsanierung sollte die Solarpflicht dagegen separat geprüft werden.
Sollte man bei einer Dachsanierung gleich mehr Photovoltaik installieren?
Häufig kann das sinnvoll sein.
Wenn das Dach ohnehin erneuert wird, steht oft bereits ein Gerüst. Gleichzeitig können Dachdecker und PV-Montage aufeinander abgestimmt werden.
Dadurch ist eine größere Anlage nicht einfach proportional so teuer wie eine kleine.
Trotzdem sollte nicht blind jede verfügbare Fläche belegt werden. Stromverbrauch, Ausrichtung, Verschattung, Speicher und zukünftige Verbraucher gehören gemeinsam betrachtet.
Welche Positionen bei einem Angebot wirklich enthalten sein sollten, erklären wir unter Photovoltaik-Anbieter in Bielefeld vergleichen.
Solarpflicht heißt nicht automatisch maximale Dachbelegung
Auch das andere Extrem wäre falsch.
Nur weil mehr Dachfläche vorhanden ist, muss nicht jeder zusätzliche Quadratmeter automatisch wirtschaftlich sinnvoll sein.
Bei schwierigen Teilflächen können zusätzliche Unterkonstruktion, Verschattung oder sehr kleine Modulfelder einen höheren Aufwand verursachen.
Deshalb sollte zuerst geklärt werden, was gesetzlich erforderlich ist, und anschließend unabhängig davon, was technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist.
Was bedeutet die Solarpflicht praktisch für Eigentümer in Bielefeld?
Wer einen Neubau oder eine vollständige Dachsanierung plant, sollte Photovoltaik nicht erst besprechen, wenn Dachdecker und Gerüst bereits beauftragt sind.
Frühzeitig lassen sich Dachflächen, Modulbelegung, Dachfenster, Entlüftungen, Leitungswege, Zählerplatz und mögliche zukünftige Verbraucher deutlich besser koordinieren.
Auch die Frage nach einem Batteriespeicher sollte dann nicht isoliert betrachtet werden.
Häufige Fragen zur Solarpflicht in Bielefeld
Gibt es in Bielefeld eine Solarpflicht?
Ja. In Bielefeld gelten die landesweiten Regelungen Nordrhein-Westfalens. Grundlage sind insbesondere § 42a BauO NRW und die Solaranlagen-Verordnung NRW.
Gilt die Solarpflicht für Einfamilienhäuser?
Ja. Neue Wohngebäude sind grundsätzlich einbezogen. Seit 2026 kann die Pflicht außerdem bei einer vollständigen Erneuerung der Dachhaut eines bestehenden Einfamilienhauses greifen.
Muss ich bei jeder Dachreparatur Photovoltaik installieren?
Nein. Die Pflicht bei Bestandsgebäuden bezieht sich auf die vollständige Erneuerung der Dachhaut. Reine Reparaturen kurzfristig eingetretener Schäden sind davon ausgenommen.
Wie viel Photovoltaik brauche ich nach einer Dachsanierung?
Grundsätzlich mindestens 30 Prozent der Nettodachfläche. Alternativ können bei den in der Verordnung genannten Gebäuden feste Mindestleistungen genutzt werden. Bei einem Wohngebäude mit maximal zwei Wohneinheiten sind das mindestens 3 kWp.
Wie viel Photovoltaik braucht ein Neubau?
Bei Neubauten sind grundsätzlich mindestens 30 Prozent der Bruttodachfläche mit Photovoltaik zu bedecken.
Muss ich nur die gesetzliche Mindestgröße installieren?
Nein. Die Vorgaben sind Mindestanforderungen.
Brauche ich wegen der Solarpflicht einen Stromspeicher?
Nein. Speicher und Solarpflicht sind getrennte Fragen.
Gilt die Solarpflicht auch für Gewerbe?
Ja. Nichtwohngebäude wurden sogar früher in die Solarpflicht einbezogen.
Gilt sie auch für Mehrfamilienhäuser?
Ja. Bei Mehrfamilienhäusern stellt sich zusätzlich die Frage, wie der erzeugte Strom genutzt werden soll.
Gibt es Ausnahmen?
Ja. Unter anderem können technische Unmöglichkeit, wirtschaftliche Unvertretbarkeit oder entgegenstehende öffentlich-rechtliche Pflichten relevant sein.
Muss die Anlage trotzdem angemeldet werden?
Ja. Die Solarpflicht ersetzt nicht die normalen Netz- und Registrierungspflichten. Den lokalen Ablauf erklären wir unter Photovoltaik-Netzanmeldung in Bielefeld.
Gilt 0 % Umsatzsteuer auch für eine vorgeschriebene Anlage?
Die Solarpflicht ändert nicht automatisch die steuerlichen Voraussetzungen.
Bekomme ich Einspeisevergütung?
Unter den entsprechenden EEG-Voraussetzungen kann auch eine aufgrund der Solarpflicht errichtete Anlage vergütet werden.
Reicht ein Balkonkraftwerk?
Bei einer typischen Dachsanierung eines Ein- oder Zweifamilienhauses nicht automatisch. Die alternative Mindestleistung liegt dort bei 3 kWp.
Fazit: Die Solarpflicht betrifft inzwischen auch viele Bestandsgebäude
Die Solarpflicht in Nordrhein-Westfalen betrifft nicht nur Neubauten. Seit 2026 kann sie auch bei der vollständigen Erneuerung der Dachhaut eines bestehenden Gebäudes relevant werden.
Bei Neubauten gelten grundsätzlich 30 Prozent der Bruttodachfläche. Bei vollständigen Dachsanierungen sind grundsätzlich 30 Prozent der Nettodachfläche vorgesehen; für bestimmte Gebäude können alternativ feste Mindestleistungen genutzt werden. Bei einem Ein- oder Zweifamilienhaus sind das mindestens 3 kWp.
Ob genau diese Mindestgröße langfristig die richtige Anlage ist, ist allerdings eine andere Frage.
Wer ohnehin Dach, Gerüst und Photovoltaik gemeinsam plant, sollte deshalb nicht nur fragen:
„Wie erfülle ich die Solarpflicht?“
Sondern:
„Welche Photovoltaikanlage passt langfristig zu meinem Haus und meinem Stromverbrauch?“
Die wichtigsten Preisfaktoren erklären wir unter Photovoltaik Kosten in Bielefeld.
Photovoltaik bei Neubau oder Dachsanierung in Bielefeld planen
Du planst einen Neubau oder möchtest dein Dach vollständig erneuern und möchtest wissen, welche Photovoltaikanlage sinnvoll dazu passt?
Bei homesun solar betrachten wir nicht nur die gesetzliche Mindestanforderung, sondern Dachfläche, Stromverbrauch und mögliche zukünftige Verbraucher gemeinsam.
Die Vor-Ort-Beratung in Bielefeld und die Erstellung eines Angebots sind kostenlos.
Weitere Informationen findest du unter Photovoltaik in Bielefeld.